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Verfassungsbeschwerden für höhere Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen

(openPR) Kritik an Lebensversicherungen immer lauter

Zug/Halle (Saale), 09.08.2012. Die Lebensversicherungsbranche steht derzeit mal wieder unter Dauerbeschuss. Immer mehr Kritiker melden sich zu Wort und fordern eine grundlegende Reform. Veränderungen bedürfen in erster Linie die intransparenten Klauseln, die es nicht zulassen, dass ein potentiell Interessierter Informationen über die wesentlichen Kosten erlangt. Und gerade die haben es in sich: Von zu hohen Abschlusskosten, unangemessenen Stornokosten und unverhältnismäßigen Verwaltungskosten ist immer wieder die Rede.


Die mageren Renditen können diese Kosten auch nicht mehr wettmachen. So ist es tatsächlich besser, sein Geld auf ein Sparbuch einzuzahlen, denn, hat man nach zehn Jahren einen höheren Finanzbedarf, stehen einem die eingezahlten Gelder komplett zur Verfügung. Muss der Versicherungsnehmer in dem Fall seine Lebensversicherung kündigen, macht der Versicherungsnehmer durchschnittlich 4.000 bis 4.500 Euro Verlust. Und das wissen die Kunden erst, wenn es zu spät ist.

"Legaler Betrug" per Gesetz

Möglich ist das aber erst durch die gesetzlichen Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geworden. „Sie erst machen den "Betrug" an den Versicherungsnehmern zu einem legalen Akt, sind also das Fundament einer Gelddruckmaschine, die im Keller der Lebensversicherungsgesellschaften steht.“, so Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG (www.proconcept.ag).
Die Versicherungsunternehmen dürfen die gesamten für den Vertrag anfallenden Kosten nämlich bereits zu Vertragsbeginn belasten und haben damit alle Gewinne bereits in der Tasche, wenn der Versicherungsnehmer kündigt. Darüber wurden die Kunden bei Vertragsabschluss in den meisten Fällen nicht aufgeklärt.
Im Rahmen des Projektes „LV-Doktor“ klagt die proConcept AG gegen eine Vielzahl der Versicherer und fordert die Rückabwicklung der Verträge unter Erstattung aller eingezahlten Beiträge und angemessener Zinsen. Denn Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, müssen nicht mit niedrigen Rückkaufswerten zufrieden sein.

proConcept AG klagt gegen bestehende Gesetzeslücken

Ein einfacher Kampf ist das allerdings nicht. Seit mehreren Jahren führt und betreut die proConcept AG mit dem Projekt LV-Doktor Verfahren gegen die Versicherer und argumentiert unter anderem mit der Europarechtswidrigkeit der vor 2008 abgeschlossenen Verträge. Die Versicherungsnehmer hatten in aller Regel keine Chance, sich vor Unterschrift über die Konsequenzen klar zu werden, sollten Sie vorzeitig die Lebensversicherung kündigen. Und dies tun über 70 Prozent der Versicherungsnehmer weit vor Vertragsablauf.

Einige Gerichte lehnen die Rückabwicklung ab

Teilweise urteilen die Richter noch immer zu Gunsten der Versicherer. „Unsere Klagen werden tatsächlich noch von einigen Gerichten abgeschmettert. Die daraufhin eingelegten Berufungen wurden einfach abgewiesen mit dem lapidaren Argument, dass die Richter eine Europarechtswidrigkeit nicht sehen. Dabei liegt es auf der Hand: Das EU-Recht sieht klar vor, dass jedem, bevor er sich für ein Produkt entscheidet, alle Informationen darüber vorliegen müssen. Im Falle einer Lebensversicherung eben auch die Folgen, will man vor Ablauf seine Lebensversicherung kündigen. Damit ist klar, dass JEDER Richter diese Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen müsste. Tun die Richter dies aber nicht, ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof versperrt“, erklärt Heidenreich. Und das ist dann sogar verfassungswidrig.

proConcept AG nutzt alle juristischen Mittel

„LV-Doktor wäre nicht LV-Doktor, wenn er sich nicht wehren würde. Das Know-how unserer Netzwerkanwälte auf dem Gebiet der Rückabwicklung von Lebensversicherungen ist absolut unschlagbar. Lassen uns die ersten Instanzen nicht weiter, reagieren wir mit Verfassungsbeschwerden“, so der Direktor der proConcept AG lächelnd. Heidenreich weiter: „Immerhin mussten wir bereits in 23 Verfahren dieses Mittel zur Anwendung bringen, doch wir erzeugen damit eine noch höhere Aufmerksamkeit bei den verschiedenen Gerichten.“
Jeden Tag kämpft LV-Doktor an allen Fronten dafür, dass Versicherungsnehmer keine ungeahnten Verluste mehr hinnehmen müssen, nur weil sie vor Ablauf ihre Lebensversicherung kündigen.

23 angenommene Verfassungsbeschwerden – juristische Top Leistung

Eine Verfassungsbeschwerde ist ein unglaublich schwieriger Akt. Bereits die Annahmequote liegt gerade so bei einem Prozent. Komplizierteste Form-, Frist- und Begründungsanforderungen lassen mehr als 99 Prozent aller eingereichten Verfassungsbeschwerden erfolglos bleiben. Sie werden nicht einmal angehört. Die Verfassungsbeschwerden, die die proConcept AG betreut, sind bislang ausnahmslos alle zugelassen worden. Ein Zeichen für juristische Top-Leistungen der proConcept Anwälte.

Erfolgreich Geld zurück aus Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen

Das ist ein weiteres starkes Indiz dafür, dass die besten Anwälte mit unseren Verfahren beauftragt sind. Alle neuen Erkenntnisse und Entwicklungen werden regelmäßig diskutiert und finden sodann Anwendung in allen Verfahren. Die Anwälte tauschen sich in engen zeitlichen Abständen untereinander aus. Ein weiterer Grund sich der Anspruchsgemeinschaft von LV-Doktor anzuschließen und alle eingezahlten Beiträge aus der Lebensversicherung zurückbekommen. Wenn jemand ein Grundsatzurteil herbeiführen kann, dann die proConcept AG!
Von diesem Urteil werden dann alle profitieren, die gezwungen sind, vorzeitig ihre Lebensversicherung zu kündigen.

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