(openPR) Bei Problemen im Ausland helfen Konsulate und der ADAC
04.08.03
Wer im Ausland in eine Notsituation gerät, kann sich auf die Hilfe der Konsulate verlassen. Damit Hilfe Suchende jedoch nicht vergeblich die Auslandsvertretung aufsuchen, informiert der ADAC hier über die Möglichkeiten einer Gesandtschaft. Das sind ihre wichtigsten Aufgaben:
Bei Passverlust stellt sie einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland aus. Der ADAC rät, vor Antritt der Auslandsreise von den wichtigsten Papieren Kopien zu machen und diese getrennt von den Originalausweisen aufzubewahren.
Bei Geldverlust stellt die Vertretung Kontakt zu Verwandten und Freunden zu Hause her.
Sie zeigt Wege und Möglichkeiten für eine schnelle Geldüberweisung auf und gewährt, niemand finanzielle Hilfe leisten kann, ein Überbrückungsgeld. Der Betrag muss zurückgezahlt werden.
Wer beispielsweise in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, dem nennt das Konsulat einen Arzt, einen Anwalt und zuständige Behörden oder Dolmetscher.
Im Falle einer Festnahme stellt sie die anwaltliche Vertretung sicher, bei Todesfällen benachrichtigt sie Hinterbliebene.
Werden gestohlene Fahrzeuge wiedergefunden, informiert das Konsulat das Bundeskriminalamt und die örtliche Polizeidienststelle.
Eine Auslandsvertretung ist jedoch nicht zuständig, wenn der Führerschein oder Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Diese Dokumente stellen die zuständigen Verwaltungsbehörden (Führerscheinstellen oder Straßenverkehrsämter) in Deutschland aus. Keine konsularische Hilfe gibt es auch, wenn Hotelschulden gemacht wurden oder Bußgelder für Verkehrsvergehen beglichen werden sollen. Auch anwaltliche Tätigkeiten darf die Auslandsvertretung selbst nicht ausüben.









