(openPR) Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist, dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.
Zu dem Rechtsgebiet Medizinrecht berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/patientenrecht
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Seit 1996 berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller rechtsuchende Privatpersonen und Unternehmer. Von Wiesbaden aus sind wir für unsere Mandanten bundesweit tätig. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht stets Stark an der Seite unserer Mandanten für ihr Recht zu kämpfen.
Die persönliche und engagierte Betreuung jedes einzelnen Mandanten hat für uns absolute Priorität. Die Stärke unserer Kanzlei liegt in unserem qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterstab und dem direkten Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Wir nehmen uns für jedes Ihrer Anliegen die nötige Zeit. Wir sind überzeugt, dass dies für die sachgerechte Bearbeitung Ihres Falles unentbehrlich ist. Eine Massenabfertigung findet in unserer Kanzlei nicht statt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller befasst sich schon seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Anlegerschutzes. Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Das Urteil könnte eine Trendwende in der Rechtsprechung bedeuten – zu Gunsten der Verbraucher.“
Es ist bekannt, dass Bausparkassen versuchen, zuteilungsreife aber nicht voll angesparte Bausparverträge loszuwerden und diese kündigt. Dieser rechtlich ohnehin umstrittenen Praxis hat das Oberlandesgericht Stuttgart …
„Offenbar fürchten die Banken eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Darlehenswiderruf“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn nicht zum ersten Mal hat eine Bank nun ihre Revision zurückgezogen, bevor es zu einer Verhandlung vor dem BGH kommt.
Am 5. April hätte das Thema Widerruf von Darlehen in Karlsruhe verhandelt werden sollen (Az.: XI ZR 478/15). Dazu kommt es nun nicht, da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wie der BGH am 31. März mitteilt. „Es ist nicht das erste Mal,…
… die Selbstverpflichtung über alle Belange des Patienten zu schweigen findet sich bereits um 500 v. Chr. im Eid des Hippokrates.
Schweigepflicht gehört zum Behandlungsvertrag
Wie sieht es mit der Schweigepflicht beim Heilpraktiker aus? Grundsätzlich gilt auch hier: Die Beziehung zwischen Heilpraktiker und Patient ist ein Vertrauensverhältnis und gesetzlich …
… Brandenburg, sich dem obigen Thema angenommen. Er vertritt hierbei die Rechtsauffassung, dass aufgrund unterschiedlicher Pflichten (einerseits Heimvertrag, andererseits ärztlicher Behandlungsvertrag) und dem Nebeneinander von ärztlicher und pflegerischer Dokumentation es weder eine gesetzliche noch vertragliche Grundlage für eine generelle Dokumentationspflicht …
… deutlich benachteiligt ergab eine Studie der Mannheimer Forschungsgruppe. Laut dieser Studie müssen Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich kürzer auf einen Arzttermin waren als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Studie besagt, dass insgesamt 32 Prozent der gesetzlich Versicherten keine Wartezeit hatten, 68 Prozent …
Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKTER, die dringend einen Termin beim Arzt brauchen oder die einen Arzttermin bekommen haben, der allerdings in „weiter Ferne“ liegt, können ab sofort den Arzttermin-Service der Kasse in Anspruch nehmen. Rund um die Uhr berät ein qualifiziertes medizinisches Fachpersonal und klärt z. B. ab, ob die Wartezeit bis …
Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes sieht insbesondere vor, den Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu verankern und die Patientensicherheit zu stärken. Der Behandlungsvertrag ist nicht nur die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, sondern auch die zwischen Patienten und anderen Heilberufen, wie etwa Hebammen, Ergotherapeuten, …
„Ein Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, der jährlich viele hundert MRT des Kniegelenks durchführt, verstößt gegen § 37 Heilberufekammergesetz BW. Der mit dem Patienten geschlossene Behandlungsvertrag ist gemäß § 134 BGB insoweit nichtig. Dem Arzt steht weder ein Honoraranspruch aus § 1 Abs. 2 GoÄ noch ein Anspruch aus § 812 BGB zu.“
Erbringt …
… eine Patientin eine geplante Magenballonbehandlung zwei Tage vor dem Operationstermin abgesagt. Die Medical One AG stellte der Patientin daraufhin gemäß dem geschlossenen Behandlungsvertrag 60 % der Behandlungsgebühren als Stornogebühren in Rechnung.
Wie das Amtsgericht München entschied, verstoßen die von der Medical One AG benutzten Stornoklauseln …
… den Test bestanden.
Getestet wurden die drei deutschen Start-ups GoButler, MyWichtel und James, bitte, die mit Ihren Diensten den Alltag erleichtern sollen. Egal ob Reisebuchung, Arzttermin vereinbaren, Tisch reservieren oder eine Überraschung zum Hochzeitstag organisieren – außer bei der SMS muss ab sofort kein Finger mehr gerührt werden. So zumindest …
… Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist.
Zwischen der Patientin und dem Zahnarzt ist ein wirksamer Behandlungsvertrag zustande gekommen. Dieser stellt einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art dar. Der Zahnarzt verspricht regelmäßig nur eine den allgemeinen Grundsätzen der zahnärztlichen …
… Ärztin, sondern gegen den Arbeitgeber.
Wie schon die Vorinstanzen wies auch das BAG die Klage ab. Zwischen dem Arbeitgeber und der Klägerin sei kein Behandlungsvertrag zu Stande gekommen, der den Arbeitgeber zur Aufklärung verpflichtet hätte. Eine Aufklärungspflicht habe auch nicht aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestanden, so das BAG. …
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