openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gesundheitsbezogene Produkthinweise: Mehr Schein als Sein?

19.07.201217:48 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neue Beratungskarte „Produktkennzeichnungs-(Miss-)Verständnisse“ erhältlich

Aachen (fet) – Gutes Aussehen, Gesundheit und Vitalität: Das wünschen sich Verbraucher auch von ihren Nahrungsmitteln. Neben appetitlichen Bildern locken viele Verpackungen mit Hinweisen auf den gesundheitlichen Wert des Produktes. Doch oftmals verbirgt sich dahinter nur eine raffinierte Werbestrategie.



Haben Sie auf einem Apfel schon einmal ein Etikett mit der Aufschrift „Fördert Ihre Gesundheit“ gesehen? Nein? Warum sollten die Obstbauern auch gesondert auf etwas hinweisen, was jedem klar ist? Anders sieht es hingegen bei vielen industriell gefertigten Nahrungsmitteln aus. Diese müssen den Verbraucher erst überzeugen, insbesondere wenn es sich um neuartige Produkte handelt. Hierbei helfen neben ansprechenden Bildern vor allem gezielte Hinweise auf den Gesundheitswert des Produktes. Aufdrucke wie „Fitness“, „fettfrei“ oder „Extravitamine“ vermitteln dem Käufer, sich und seiner Gesundheit etwas besonders Gutes zu gönnen. Da ist es schnell vergessen, dass die Wellnesslimonade dennoch reichlich Zucker beinhaltet oder ein Bonbon durch den Zusatz von Vitaminen nicht gesünder wird. Gesundheitsbezogene Auslobungen auf der Frontseite können das Image eines Produktes stark verbessern. Der prüfende Blick auf das Kleingedruckte auf der Rückseite entfällt meist. So manche Mutter greift gerne zur „Extraportion Milch“ oder den „Vitaminen zum Naschen“. Milch und Vitamine sind schließlich gut für das heranwachsende Kind. Der enthaltene Zucker ist es zwar nicht, aber das steht selbstverständlich nicht in großen Buchstaben auf der Produktvorderseite.

In den Supermarktregalen versuchen vor allem sogenannte „Clean-Labels“ auf Produkten den Käufer zu überzeugen. Hinweise wie „Ohne Geschmacksverstärker“ oder „Frei von Konservierungsmitteln“ sollen die Skepsis der Verbraucher gegenüber Zusatzstoffen zerstreuen. Der Blick auf die Zutatenliste aber zeigt, dass diese Aussagen oft nur Teilwahrheiten sind. Produkten, die keine Konservierungsstoffe im rechtlichen Sinne enthalten, sind häufig konservierende Zutaten wie Essig, Zitronensäure oder Citrate zugesetzt. Lebensmittel „ohne Zusatz von Glutamat“ enthalten oft geschmacksverstärkenden Hefeextrakt, Speisewürze oder Gewürzauszüge. Gleichfalls bedeutet der Verzicht von künstlichen Aromen nicht, dass das Aroma hier ausschließlich von den auf der Verpackungsvorderseite abgebildeten Zutaten herrührt. Der Einsatz von natürlichen Aromastoffen aus Schimmelpilzen und Zedernholz oder von naturidentisch im Labor hergestellten Varianten ist weiterhin erlaubt.

Bei den Herstellern beliebt sind zudem Zusätze, die das Produkt gesundheitlich aufwerten. Der Käufer weiß schließlich um die positiven Effekte von Omega-3-Fettsäuren, Vitaminen und probiotischen Kulturen. Warum diese also nicht reichlich zusetzen? Nur wenige Verbraucher wissen, dass die gesunden Fettsäuren im Brot ihre Wirkung verlieren, der Konsum von mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherten Produkten zu bedenklichen Überdosierungen führen kann und Naturjoghurts ebenso probiotisch wirken, wie die oft überzuckerten Joghurtdrinks. Was die werbewirksamen Hinweise auf Lebensmittelverpackungen bedeuten sowie weitere Beispiele zeigt die neue Beratungskarte „Produktkennzeichnungs-(Miss-)Verständnisse“, die ab sofort im Medienshop unter www.fet-ev.eu erhältlich ist.

Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 649789
 1486

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gesundheitsbezogene Produkthinweise: Mehr Schein als Sein?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.V.

Bild: Einmal Currywurst mit Zucker bitteBild: Einmal Currywurst mit Zucker bitte
Einmal Currywurst mit Zucker bitte
Neues Miniposter klärt über den versteckten Zuckergehalt verschiedener Lebensmittel auf Aachen (fet) – Der Mensch liebt es von Natur aus süß, denn zuckerreiche Früchte versprachen in Urzeiten schnelle Energie. Viele Nahrungsmittel enthalten heute jedoch Zuckermengen, die dem Körper auf Dauer schaden können. Die neue Anschauungskarte „Zuckergehalt verschiedener Lebensmittel“ zeigt, wo sich diese verbergen. Zucker ist ein schneller Energielieferant, besonders für das Gehirn. Doch eine übermäßige Zufuhr wirkt sich an vielen Stellen des Körpers…
Eiweiß – das A und O für einen dauerhaften Gewichtsverlust
Eiweiß – das A und O für einen dauerhaften Gewichtsverlust
Aachen (fet) –Crash-Diäten lassen nach Beendigung das Gewicht auf der Waage schneller wieder steigen als sie die Pfunde purzeln ließen. Schuld hieran ist in erster Linie die oft niedrige Eiweißaufnahme während der Diät. Unsere Muskulatur verbrennt einen Großteil der aufgenommenen Kalorien. Vielen ist bewusst, dass der Muskelaufbau durch Sport bei einem Abnehmwunsch die Fettpolster deutlich schneller schmelzen lässt. Der logische Rückschluss, dass ein Verlust an Muskelmasse den Fettansatz erneut fördert, wird von vielen Abnehmwilligen häufig …

Das könnte Sie auch interessieren:

Vulnerable Bevölkerungsgruppen und Menschen in prekären Verhältnissen sind von Krisen besonders betroffen
Vulnerable Bevölkerungsgruppen und Menschen in prekären Verhältnissen sind von Krisen besonders betroffen
Für eine Verbesserung der Lebenslagen dieser Menschen ist der Blick auf die sozialen Zusammenhänge und eine starke Stimme der Sozialen Arbeit notwendigGesundheitsbezogene Soziale Arbeit akzeptiert keine gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen, die gerade in Krisenzeiten einen wachsenden Anteil der Bevölkerung treffen können. Es ist eine gesamtgesellschaftliche …
Bild: BGH: Werbung mit gesundheitsbezogenen AngabenBild: BGH: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
BGH: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen die Health Claims Verordnung verstoßen. Das hat der BGH erneut klargestellt (Az.: I ZR 167/16). Bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln müssen Unternehmen aufpassen, dass die Angaben im Einklang mit der Health Claims Verordnung stehen. Die gesundheitsbezogenen …
Bild: edelight shoppt jetzt mit t-online.deBild: edelight shoppt jetzt mit t-online.de
edelight shoppt jetzt mit t-online.de
… einem nächsten Schritt wird zusätzlich aus den redaktionellen Bereichen in den Stylefinder verlinkt.“ Nutzer finden dann zu den Artikeln der unterschiedlichen Rubriken passende Produkthinweise aus den angebundenen Shops. „Uns ist wichtig, dass unsere E-Commerce Lösungen inhaltliche Ergänzungen auf den Webseiten darstellen und dem Nutzer so einen Mehrwert …
Bild: Boxspringbett online kaufen – was ist zu beachten?Bild: Boxspringbett online kaufen – was ist zu beachten?
Boxspringbett online kaufen – was ist zu beachten?
… muss. Dazu zählen neben der Kaufabwicklung an sich auch die Stimmigkeit der AGBs sowie die Richtigkeit der enthaltenen Seiteninformationen. 2. Lesen Sie die Produkthinweise Die Qualität eines Boxspringbettes erkennt man natürlich weder am Produktbild noch an den häufig sehr aufgeblasenen Produkttexten. Daher ist es wichtig, sich auch die Produkthinweise …
Bild: LG Frankfurt: Unzulässige Gesundheitswerbung auf KinderpuddingBild: LG Frankfurt: Unzulässige Gesundheitswerbung auf Kinderpudding
LG Frankfurt: Unzulässige Gesundheitswerbung auf Kinderpudding
Gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln können gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-06 O 337/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gesundheitsbezogene Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenr
Bild: Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werdenBild: Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden
Wein darf nicht als „bekömmlich“ vermarktet werden
Der Begriff „bekömmlich“ im Zusammenhang mit Wein stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar und darf deshalb bei der Werbung für Wein nicht benutzt werden. Hintergrund ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Verbrauchern, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % jede „gesundheitsbezogene Angabe“ verbietet. Der …
Health Claims für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel
Health Claims für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel
Seit dem 1. Juli 2007 gelten mit dem Inkrafttreten der Health Claims Verordnung EU-weit neue gesetzliche Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten. Nährwertbezogene Angaben müssen nun einem Anhang zur Verordnung entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben …
Bild: Unlautere Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben - MTR LegalBild: Unlautere Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben - MTR Legal
Unlautere Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben - MTR Legal
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn die Aussagen nicht von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und freigegeben wurden.Das Wettbewerbsrecht soll Verbraucher u.a. vor irreführender Werbung schützen. Das gilt auch für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln. Die Health-Claims-Verordnung …
Bild: BGH: Unzulässige Werbung bei NahrungsergänzungsmittelnBild: BGH: Unzulässige Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln
BGH: Unzulässige Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln kann gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen und damit unzulässig sein. Das hat der BGH entschieden (I ZR 81/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werden Nahrungsergänzungsmittel mit …
Bild: BGH: Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben bei Werbung für LebensmittelBild: BGH: Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben bei Werbung für Lebensmittel
BGH: Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben bei Werbung für Lebensmittel
Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht produktbezogen, sondern müssen stoffbezogen erfolgen. Das hat der BGH mit Beschluss vom 29. März 2017 noch einmal klargestellt (Az.: I ZR 71/16). Bei der Werbung für Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben müssen die Unternehmen aufpassen, dass sich diese Angaben nicht auf das gesamte Produkt, sondern auf …
Sie lesen gerade: Gesundheitsbezogene Produkthinweise: Mehr Schein als Sein?