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Anleger des HC Container-Flotten-Fonds erhalten Zwischenstand des Insolvenzverfahrens

(openPR) München, 27.06.2012 - Für die Anleger des HC „Container-Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH & Co. KG hat sich ihr Alptraum verwirklicht. Die HC Unternehmensgruppe aus Ahrensburg schreibt die Anleger im Auftrag der persönlich haftenden Gesellschafterin, der HC Container 1100 Schiffsverwaltungs GmbH an und informiert sie über den Stand des Insolvenzverfahrens.



Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte hatte bereits darüber berichtet, dass nicht nur der HC „Container-Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH & Co. KG die Insolvenz angemeldet wurde und sodann mit Datum 18.04.2012 auch eröffnet, sondern dass es gleichzeitig auch die persönlich haftende Gesellschafterin die HC Container 1100 Schiffsverwaltungs GmbH mit selben Datum traf. Für beide Gesellschaften wurde vom Insolvenzgericht Herr Dr. Christoph Morgen als Insolvenzverwalter bestellt. Die von der Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte vertretenen Mandanten erhielten jedoch noch keine eigene Meldung des Insolvenzverwalters, insbesondere zur Anmeldung ihrer Forderungen.

Umso erstaunlicher ist das Schreiben der HC Unternehmensgruppe. Diese teilt mit, dass am 23.05.2012 eine erste Gläubigerversammlung aller Gesellschaften stattgefunden hat. Dies betrifft neben der Gesellschaft selbst und ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin auch die Schiffsgesellschaften MS „HC Julia“ Schifffahrts GmbH & Co. KG, MS „HC Klara“ Schifffahrts GmbH & Co. KG, MS „HC Laura“ Schifffahrts GmbH & CO. KG sowie die MS “HC Maria” Schifffahrts GmbH & Co. KG. Bei der ersten Gläubigerversammlung soll nach Aussage der HC Unternehmensgruppe der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen über die Forderungen sämtlicher Gläubiger gesprochen haben.

Dies ist erstaunlich, da zumindest die durch KAP Rechtsanwälte vertretenen Anleger, durch den Insolvenzverwalter über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gar nicht informiert wurden. Ebenso wenig wurden sie über die aus Sicht von Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt bestehende Möglichkeit informiert, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. KAP Rechtsanwälte hatten bereits berichtet, dass hierzu seitens des Insolvenzgerichts auf den 14.05.2012 ein Termin gesetzt wurde. Aus Sicht der Rechtsanwälte eine unglaubliche Entwicklung, die den Anlegern nach der Pleite ihrer Anlagegesellschaft wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen muss.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ihnen bei Abschluss Ihrer Schifffondsbeteiligung HC „Container-Flotten-Fonds“ Beteiligungs GmbH & Co. KG noch ganz anderes versprochen wurde. Dort war von der Sicherheit ihrer Anlage die Rede, ein Totalverlust wurde ausgeschlossen, da mit dem Geld der Anleger doch Schiffe gekauft werden, die als solches bereits einen Wert hätten.

Wie die HC Unternehmensgruppe mitteilt, seien die beiden letzten Fondsschiffe, die „HC Julia“ und die „HC Klara“ am 16.02.2012 zu einem Preis von ca. US Dollar 4,0 Mio. versteigert worden. Dies führe laut Insolvenzverwalter Morgen dazu, dass keinerlei Masse im Insolvenzverfahren verbliebe, und dass es weder zu einer „Rückzahlung des Eigenkapitals der Anleger noch der Kapitalerhöhung bzw. des Sanierungskapitals kommen wird“.

Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte äußert hierzu: “Im Klartext heißt das: Die Anleger bleiben nicht nur auf ihrem Totalverlust ihres einstmals investierten Geldes sitzen, sondern haben auch die von ihnen gezahlten Kapitalerhöhungen im Jahr 2009 und 2011 verloren. Abgesehen davon, dass zumindest bislang die Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle mangels Mitteilung des Insolvenzverwalters noch gar nicht anmelden konnten, macht der Insolvenzverwalter gleich deutlich, dass selbst wenn Sie dies tun würden, ohnehin mit keiner Quote zu rechnen hätten”.

Dies sehen die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause anders: Zunächst sollte die Forderung in beiden Insolvenzverfahren angemeldet werden. Das ist trotz Ablauf der Frist grundsätzlich noch möglich. Zudem sollten die entsprechenden Hintermänner in die Haftung mit einbezogen werden. Auch gegenüber dem Berater sollte ein Vorgehen geprüft werden, wenn dieser die Risiken der Beteiligung des Anlegers an einem Schiffsfonds nicht deutlich machte. Dies betrifft eben auch, dass er über das Totalverlustrisiko unabhängig von der Frage, ob Schiffe erworben werden, informierte. “ Nach unser Recherche beinhaltet das Prospekt eine Reihe von Unklarheiten und damit Prospektfehler, die eine Prospekthaftung mit sich bringe” führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt aus.

Für die Anleger jedenfalls dürfte genauer Klärungsbedarf bestehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die HC Unternehmensgruppe um Verständnis bittet, dass sie selbst darüber hinaus keinerlei Auskünfte geben können.

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