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CS Euroreal ist nicht mündelsicher: Anleger verlangen Schadenersatz

(openPR) Bis zuletzt haben Banken mit dem Begriff „Mündelsicherheit“ für Anteile an Offenen Immobilienfonds geworben. Postbank und früher auch BHW haben bei Beratungen z.B. Informationen des Fondsverwalters Credit Suisse Deutschland benutzt, wonach Anlagen im Fonds CS Euroreal mündelsicher seien. Jetzt ist der CS-Fonds nicht nur geschlossen und das Geld der Mündel und der anderen Anleger nicht verfügbar. Obendrein sind die Anteile des Immobilienfonds auch noch massiv im Wert gesunken: Sie haben sich als höchst unsicher erwiesen. Das ist umso schlimmer, als gleichzeitig allgemein die Nachfrage nach Immobilien gestiegen ist. Die Situation für Immobilienanlagen hat sich also nicht verschlechtert sondern verbessert. Die Werte und die Verfügbarkeit der Immobilien im CS-Euroreal-Fonds sowie in anderen Immobilienfonds müssten sich also grundsätzlich verbessert haben.

Sechs gerichtliche Freigabe-Entscheidungen für Mündelanlagen aus den Jahren 1999 und 2002 zitierte CS Suisse auch zuletzt noch für Postbank- und andere Vertriebspartner. Jetzt gehört die Postbank zur Deutschen Bank und muss sich mit aufkommenden Schadenersatzansprüchen auseinandersetzen. Dabei musste den schweizerisch-deutschen Vertriebsstrategen bei ihrem Hinweis auf zehn Jahre zurückliegende Mündel-Freigaben längst klar sein, dass die Performanceangaben, mit denen der CS Euroreal – genauso wie andere Immobilienfonds – aufwarten, auf einer unrealistischen Berechnungsmethode beruhen.

Fondsverwalter Credit Suisse Deutschland mussten den Anteilwert des CS Euroreal inzwischen auf den tiefsten Stand seit mehr als zehn Jahren zurücksetzen. Die Gründe für die in mehreren Schritten erfolgten Abwertungen, die jetzt nicht mehr hinausgeschoben werden konnten, sind intern lange bekannt. Sie waren schon bekannt, als mit Hilfe der Hinweise auf Mündelsicherheit versucht wurde, weitere Anteile an gutgläubige Anleger verkaufen zu können. „Anleger, die in den jüngsten Jahren im Vertrauen auf die angebliche Mündelsicherheit Anteile erworben haben, können nun Schadenersatz einklagen“, sagt Anwalt Jochen Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. Inzwischen steht auch fest, dass Anteile an Offenen Immobilienfonds nicht geeignet waren für Anleger in der niedrigsten Risikoklasse.

Düsseldorf, 20.06.2012
Joachim K. Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerecht

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