(openPR) Über Jahre hinweg wurden Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger aus den Bereichen der geschlossenen Fonds (insbesondere geschlossene Immobilienfonds und geschlossene Medienfonds) in der Presse dargestellt. Als vermeintlich sichere Kapitalanlagen wurden dagegen immer wieder sog. offene Immobilienfonds beworben. Diese offenen Immobilienfonds zeichnen sich dadurch aus, dass eine Risikostreuung durch eine größere Anzahl von Inlands-und Auslandsimmobilien als Investitionsobjekte erfolgen sollte. Zudem ist der Anlegerkreis stärker variierend, sodass Anteile an einem offenen Immobilienfonds leichter zurückgegeben werden können. Tatsächlich zeigen aber zahlreiche aktuelle Beispiele als der Praxis, dass auch oder gerade eben offene Immobilienfonds mit Sonderrisiken behaftet sind: SEB Immoinvest und CS Euroreal. Ein Hauptproblem offenen Immobilienfonds kann darin liegen, dass bei einer großer Rückgabewelle nicht alle Anleger aus der Liquidität ausgezahlt werden können. Es gibt dann zeitliche Verkaufsbeschränkungen, die Anleger massiv schädigen können. Sind diese zeitlichen Grenzen ausgelaufen und eine Auszahlung an alle Anleger dennoch nicht möglich, sodass müssen die Fondsimmobilien veräußert werden. In diesem Fall wird sich zeigen, ob diese Immobilien überhaupt zu den bilanziell erfassten Werten veräußert werden können. Anleger die in solchen Sachverhalten mit Problemen konfrontiert sind, sollten überlegen, ob der Verkäufer, respektive der Anlageberater / Anlagevermittler auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über die zeitliche Verkaufsbeschränkung und die dargestellte Liquiditätsproblematik nicht ausreichend hingewiesen worden ist.









