LG München: Auskunftsanspruch für eine Anlegerin des DCM Renditefonds 22
(openPR) Eine Anlegerin des DCM Renditefonds 22 erwirkte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Herausgabe der Daten der anderen Anleger des Fonds.
Die ehemaligen DCM Immobilienfonds wurden am 1. Mai 2012 wegen einer im Jahr 2007 begonnen Umstrukturierung aufgelöst. Die Fondsimmobilien wurden auf die Prime Office AG übertragen, welche 2011 an die Börse ging. Angesichts der sinkenden Kurse befürchten die Anleger das Schlimmste für ihre investierten Einlagen. Deshalb wollte eine Anlegerin des Fonds mit anderen Anlegern in Kontakt treten, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Die DCM 22 verweigerte die Herausgabe der Daten. Dank dieses Urteils wurde es für sie möglich, sich mit anderen Anlegern auszutauschen. Ob dagegen Rechtsmittel eingelegt wird, bleibt abzuwarten.
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