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Lloyd Schiffsfonds LF 35 MT „Colonian Sun“ vor dem Aus: Anlegern drohen hohe Verluste

04.06.201216:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lloyd Schiffsfonds LF 35 MT „Colonian Sun“ vor dem Aus: Anlegern drohen hohe Verluste

(openPR) Die Schiffsonds Krise nimmt kein Ende. Nahzu täglich werden Schiffsfonds Anleger mit Meldungen über Insolvenz angemeldete oder kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehende geschlossene Schiffsfonds konfrontiert. Aktuell betroffen: Die Anleger des Lloyd Schiffsfonds LF 35 MT "COLONIAN SUN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, müssen sich die Llyod Schiffsfondsanleger bis spätestens 19.06.2012 entscheiden, ob sie einem vorzeitigen Notverkauf des Rohöltankers MT Colonian Sun oder einer die drohende Schiffsfonds-Insolvenz abwendenden Kapitalerhöhung die Zustimmung erteilen sollen.




Lloyd Schiffsfonds LF 35 MT „Colonian Sun“ zahlungsunfähig

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, ist der 2003 seitens der Lloyd AG aufgelegte Schiffsfonds derzeit finanziell nicht mehr in der Lage, die ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten und Tilgungsdienste zu bedienen. Laut Informationen des Fondstelegramm präferieren sowohl der Treuhänder des angeschlagenen Lloyd Schiffsfonds sowie eine Mehrheit der LF 35 MT „Colonian Sun“ Geschäftsführung den Verkauf des in wirtschaftlicher Schräglage manövrierenden Rohöltankers.


Anlegern des Lloyd Schiffsfonds LF 35 MT „Colonian Sun“ droht erheblicher Kapitaleinschnitt

Unabhängig wie sich die LF 35 MT „Colonian Sun“ Schiffsfondsanleger entscheiden, fällt die Bilanz der Lloyd Schiffsfondsanleger verheerend aus: Verweigern sich die Lloyd Flottenfondsanleger der erneut auf ihre Kosten gehenden Nachschusszahlung, dürfte ein weiterer geschlossener Schiffsfonds – hier der LF 35 MT „Colonian Sun“ – sehr zeitnah Insolvenz anmelden. In diesem Falle droht den Schiffsfondsanlegern schlimmstenfalls sogar der komplette Verlust des in den Rohöltanker MT Colonian Sun investierten Geldes.
Doch selbst wenn sich die LF 35 MT „Colonian Sun“ Schiffsfondsanleger mehrheitlich für einen vorzeitigen Verkauf entschließen sollten, dürfte laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten hiermit für die Lloyd Schiffsfondsanleger ein nicht unerheblicher Kapitaleinschnitt einhergehen: Denn auch im Falle eines vorzeitigen Verkaufs des Lloyd Fondsschiffes können die Lloyd Schiffsfondsanleger - laut Fondstelegramm - gerade einmal mit einer Ausschüttung in Höhe von 26 % des einstmals eingesetzten Geldes hoffen. De facto – so das vernichtende Fazit des Fondstelegramms – stünde auch im Falle eines Notverkaufs der MT Colonian Sun auf Seiten der Schiffsfondsanleger ein Verlust in Höhe von 20 % der ursprünglich eingesetzten Einlage zu Buche.


Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.


Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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