(openPR) Der erfolgte Börsengang von Facebook hat aus mehreren Gründen zu herben finanziellen Verlusten von Anlegern geführt, die aktuell Facebook-Aktien erworben haben. Zum einen führten handwerkliche Fehler bereits bei Börsengang zu Verlusten, andererseits verlor die Aktie von Anfang an an Wert. Dieser Trend dürfte sich auch mit Blick auf weitere Pressemeldungen zu Schadenersatzklagen wegen der Verletzung der Privatsphäre von Kunden fortsetzen. Eine neuerliche Entwicklung ist für geschädigte Facebook-Anleger, respektive Aktionäre von großer Bedeutung. Denn ein Anleger hat bereits eine Sammelklage in den US mit Blick auf den Börsengang eingereicht. Diese Sammelklage kann auch deutschen geschädigten Aktionären dienlich sein, da dies eine kostengünstige, einfache Möglichkeit darstellt, Schadenersatz verlangen zu können. Da hierbei zahlreiche Formalitäten und Fristen zu beachten sind, ist allerdings für eine Beteiligung an einer US-amerikanischen Sammelklage auch eine rechtsanwaltlichen Vertretung in Deutschland sinnvoll.




