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SEB Immoinvest - Sollen Anleger verkaufen oder halten

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Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu SEB Immoinvest.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu SEB Immoinvest.

(openPR) Nach der Öffnung: verkaufen oder halten? Das ist die entscheidende, aber leider kaum zu beantwortende Frage, die sich nun beim SEB Immoinvest stellt.

Der 05.05.2012 war ein lange erwarteter Termin. An diesem Tag sollte die Entscheidung über die Zukunft des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest fallen. Eigentlich. Doch es kommt anders als gedacht. Am 26.04.2012 gab das Fondsmanagement SEB Asset Management bekannt, dass der SEB Immoinvest am 07.05.2012 für die Dauer eines Handelstags „probeweise“ wiedereröffnen soll. Die Anleger können ab sofort Verkaufsordern aufgeben. Anhand dieses einen Verkaufstags – dessen Ausgang vom Verhalten der Anleger abhängt – soll über das weitere Schicksal des SEB Immoinvest entschieden werden.



Anleger müssen mitentscheiden

Laut SEB Asset Management findet ein Verkauf von Anteile am 07.05.2012 nur dann statt, wenn sämtliche bis dato eingegangenen Verkaufswünsche berücksichtigt werden können. Übersteigt das Volumen der Verkaufsordern die vorhandene Liquidität, wird kein Anteilsverkauf durchgeführt. Dieses Vorgehen wurde mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) abgestimmt. So möchte SEB Asset Management sicherstellen, dass alle Anleger des SEB Immoinvest Gleichbehandlung erfahren. In einer Hinsicht werden alle Anleger des offenen Immobilienfonds auf jeden Fall gleichbehandelt: Zum 07.05.2012 werden die Anteile des SEB Immoinvest um 5 % abgewertet.

Das Ergebnis der Probehandelstags hängt wesentlich vom Verhalten der Anleger des SEB Immoinvest ab. Wird der Handelstag am 07.05.2012 durch Anteilsverkäufe abgeschlossen, könnte sich dies auch die Anleger des SEB Immoinvest, die nicht verkaufen möchten, auswirken. Denn in dem Fall, dass der Probehandelstag erfolgreich abgeschlossen wird, wird der SEB Immoinvest entsprechend den Vorgaben des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes umgestellt. Dann können Anleger des SEB Immoinvest sich anders als bei einer „normalen“ Wiedereröffnung nicht stets von ihren Anteilen trennen. Stattdessen können sie nur noch einmal jährlich verkaufen.

Diese Konsequenzen müssen Anleger des SEB Immoinvest bei ihrer Entscheidung, ob sie Verkaufsordern erteilen wollen oder ob sie ihre Anteile behalten wollen, berücksichtigen. Auch müssen sie die Möglichkeit bedenken, dass es zum Aus des SEB Immoinvest kommen könnte, wenn der Probehandelstag scheitert, weil nicht alle Verkaufswünsche bedient werden können. Doch auch im umgekehrten Fall – die Verkäufe gelingen – stellt sich für Anleger, die nicht verkaufen möchten, die Frage, wie es mit dem SEB Immoinvest künftig weitergehen wird.

Alternative für Anleger

Auch hinsichtlich der augenblicklich hohen Liquidität des SEB Immoinvest von über 30 % stellt sich die Frage, wie sich diese auf die weitere Entwicklung des offenen Immobilienfonds auswirken könnte. Das gibt besonders in dem Fall, dass der Probehandelstag scheitert. Insgesamt betrachtet birgt die Entscheidung, wie die Anleger hinsichtlich des 07.05.2012 verfahren sollen, für sie viele Fragen und Unsicherheiten. Da die Zukunft des SEB Immoinvest offener denn je ist, sollten Anleger, die Verluste befürchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann überprüft werden, wie gut die Chancen stehen, dass die betroffenen Anleger das gesamte angelegte Geld zurückerhalten.

Weiterlesen unter:Inforportal SEB Immoinvest http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage

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