(openPR) Mittlerweile ist es amtlich: Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wird abgewickelt. Die SEB Bank (heute Santander) und freie Berater (u.a. der Deutschen Vermögensberatung AG, DVAG) vermittelten den Fonds SEB Immoinvest insbesondere mit den Argumenten, dass mit schon geringem Kapitaleinsatz indirekt Immobilienbeteiligungen möglich werden sollten. Tägliche Verfügbarkeit und Laufzeitflexibilität überzeugten so manche Anleger, die auf sichere Rendite durch die Mieteinnahmen hofften. Die Berater verglichen die Fondsanlage oftmals mit einem Fest- oder Tagesgeld, da der SEB Immoinvest als absolut sicheres Investment angepriesen wurde, bei dem man jederzeit an sein eingezahltes Geld herankommen könne, Verluste seien nicht zu erleiden. Zukunftsträchtigkeit und geringe Risikoklasse wurden vielfach als reine Formsache dargestellt.
Mit Wirkung zum 05.05.2010 hat die SEB Investment GmbH die Rücknahme von Anteilen des SEB Immoinvest zum Schutz der Anleger ausgesetzt. Damit war das Thema der ständigen Verfügbarkeit schon mal erledigt. Die Anleger kommen seit dem nicht mehr an ihr Geld heran. Bis zu einer erhofften Wiedereröffnung kann es noch bis zum Mai 2012 dauern, da erst dieses Jahr im Mai eine Verlängerung der Schließung erklärt wurde. Bis zum Mai 2012 sollen Immobilien des SEB Immoinvest verkauft werden, um die Liquidität zu erhöhen. Gelingt dies nicht, so droht statt Öffnung des SEB Immoinvest die Abwicklung des eins so hoch gelobten Fonds.
Wie viel Geld die Anleger dann bekommen ist davon abhängig, ob überhaupt und wenn dann in welchem Umfang Immobilien des SEB Fonds verkauft werden können. In der aktuellen Marktsituation ist auf dem Immobilienmarkt nicht mit großer Geldvermehrung zu rechnen, zumal sich andere Fonds bereits in der Abwicklung befinden und Käufer für ihre Immobilien suchen.
Anleger, die die Zeit nicht abwarten möchten, können aktuell Schadensersatz von den damaligen Berater fordern. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit, dass „ Anlegern des SEB Immoinvest, die von uns vertreten werden, meist nur die Vorzüge der Anlage aufgezeigt wurden und versichert wurde, dass diese absolut sicher sei; auf die Risiken wurde hierbei oft nicht eingegangen.“ Und weiter: \"Dieses Verhalten der Banken (SEB Bank heute Santander) und freien Berater (Deutsche Vermögensberatung AG, DVAG) stellt eine Fehlberatung dar, die nach den Grundsätzen der fehlerhaften Anlageberatung zum Schadensersatzanspruch der Anleger führt. Viele Anleger wussten auch nichts über die Möglichkeit der Schließung des SEB Immoinvest für maximal 2 Jahre, sodass auch bezüglich dieses Aspekts eine Falschberatung vorliegen kann.\"
Weiterhin wären Banken und freie Berater damals verpflichtet gewesen, gerade im Hinblick auf die Immobilienkrise in den USA im Jahr 2007 und die darauf folgende Weltwirtschaftskrise die Anleger in vollem Umfang über die Marktlage und somit auch die Risiken bei offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest aufzuklären. Stoll: \"Wurde der SEB Immoinvest hierbei als bestens geeignet zur Altersvorsorge empfohlen, so stellt auch dies eine Falschberatung dar. Dies insbesondere dann, wenn der Fonds von den Banken (SEB Bank heute Santander) und freien Beratern (Deutsche Vermögensberatung AG, DVAG) noch in den Jahren 2009 und 2010 als absolut sichere Anlage verkauft wurde.\" Auch das Thema \"Kick Backs\" kann eine Rolle spielen. Gemeint sind damit Provisionsleistungen zwischen Beratern und Banken, über die Anleger vielfach nicht aufgeklärt wurden.
Aktuelle Informationen unter: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/seb-immoinvest-interessengemeinschaft











