(openPR) Bonn, 26. April 2012: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unabdingbarer Bestandteil eines Baufinanzierungskonzeptes sein. Darauf weist die Zurich Versicherung in Deutschland hin. Auf der Suche nach günstigen Finanzierungskonditionen, der richtigen Finanzierungsart und der optimalen Einbindung staatlicher Fördermittel für das Eigenheim, sollten die Bauherren nicht vergessen, dass ein Finanzierungskonzept nur dann realisiert werden kann, wenn regelmäßig Geld hinein fließt. Kommt es durch Krankheit oder Unfall zu einer Berufsunfähigkeit, kann die Finanzierung der eigenen vier Wände gefährdet sein.
Rentenreform erfordert Handlungsbedarf
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung existiert seit der Reform der Renten im Jahr 2001 nur noch für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Alle danach Geborenen sollten zur finanziellen Absicherung bei Berufsunfähigkeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt je nach Vertrag auch dann, wenn der Betroffene andere berufliche Tätigkeiten noch als Vollzeitbeschäftigung ausüben könnte.
Gedeckte Finanzierungskosten
Grundsätzlich sollte im Rahmen der Finanzierung über ein Zinszahlungsdarlehen mit kapitalbildender Versicherung oder über ein Annuitätendarlehen mit einer Risikolebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart werden. Die garantierten monatlichen Rentenzahlungen aus dieser Zusatzversicherung sollten dabei mindestens den monatlichen Zahlungen für die Finanzierungskosten entsprechen. Damit kann man dem Immobilienerwerb sorglos entgegen blicken.








