(openPR) Gesetzliche Absicherung lässt allerlei Versorgungslücken offen
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Denn wer prüft, wie er beim Verlust seiner Arbeitskraft abgesichert ist, merkt schnell: Auf die gesetzliche Versorgung ist nicht allzu viel Verlass. Zwar gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Aber diese beträgt nur circa ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Die Folge: Es entsteht eine Versorgungslücke.
Darüber hinaus ist der Erhalt dieser Rente an vielerlei Faktoren geknüpft. Einen Anspruch hat in der Regel nur, wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Außerdem gibt es die Erwerbsminderungsrente in vollem Umfang erst dann, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar in einem beliebigen Beruf.
Insofern zählt die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt. Sie dient dazu, im Fall der Fälle Einkommensverluste auszugleichen – und somit die Existenz abzusichern.
Lückenhaft ist indes auch die gesetzliche Absicherung nach einem Unfall. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift lediglich dann, wenn der Unfall auf dem Weg zur oder bei der Arbeit selbst passiert. Allerdings geschehen rund 70 Prozent der Unfälle im Freizeitbereich.
Eine optimale Absicherung der Arbeitskraft bietet demnach eine Kombination aus privater Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die eine hilft nach einem Unfall, soweit möglich, bei der Wiederherstellung der Arbeitskraft und gibt dem Betroffenen finanzielle Unterstützung. Die andere zahlt dem Berufsunfähigen Monat für Monat eine Rente und garantiert damit sein Auskommen.







