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NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Arbeitskraft richtig absichern

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NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
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(openPR) Nürnberg – November 2011. Die Arbeitskraft ist das größte Kapital des Menschen. Ihr Verlust aufgrund von Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Von Berufsunfähigkeit betroffen zu sein bedeutet, durch Unfall, Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Beruf auszuüben. Selbstständige sind für den Fall der Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht abgesichert, Freiberufliche müssen mit Einnahmeausfällen rechnen, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Versorgungslücken. Und Arbeitnehmern steht von der gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil des letzten Nettoeinkommens zu – oder gar nichts.



Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich die eigene Arbeitskraft wirksam absichern. Damit das Leben nicht zur Zitterpartie wird, bietet die NÜRNBERGER seit mehr als 125 Jahren Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitskraft. Immer wieder hat sie innovative und richtungweisende Neuerungen auf den Markt gebracht. Die NÜRNBERGER Versicherung bietet heute verschiedenste Modelle im Bereich Berufsunfähigkeit an, die jeweils spezifischen Anforderungen gerecht werden.

Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bietet eine Lösung für unterschiedliche Berufsgruppen. Mit der SBU der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG erhält der Kunde zu einem sehr günstigen Beitrag den gewünschten Berufsunfähigkeitsschutz. Insbesondere ist der Tarif geeignet für Kunden, die nicht an den Chancen des Kapitalmarktes teilnehmen möchten, denn die entstehenden Überschüsse werden bei dieser Berufsunfähigkeitsversicherung sofort mit dem Beitrag verrechnet. Somit verringert sich der zu zahlende Beitrag deutlich. Alternativ können bei der SBU die Überschüsse auch zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet werden.

Für noch mehr Sicherheit sorgt bei der Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung die Comfort-Variante. Hier ist ein genereller Verzicht auf die so genannte „abstrakte Verweisung“ ebenso enthalten wie eine Wiedereingliederungshilfe nach Umschulung oder die Erhöhungsoption bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Karrieresprung) ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beim Comfort-Tarif der SBU kann auch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall vereinbart werden. Sie sorgt für eine zusätzliche, von der Überschussbeteiligung unabhängige Steigerung der Rente für die Berufsunfähigkeit. Die Steigerungssätze können vom Kunden in 0,5-Prozent-Schritten von 0 bis 3 Prozent jährlich gewählt werden. Die garantierte Rentensteigerung ermöglicht im Fall der Berufsunfähigkeit einen Inflationsausgleich und bietet somit dem Kunden noch mehr Sicherheit.

Als Zusatzversicherung für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann der NÜRNBERGER SchnellHilfe-Baustein abgeschlossen werden. Er leistet Unterstützung bei bestimmten schweren Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall. Mit der vereinbarten Kapital- oder Rentenleistung hat der Kunde die Möglichkeit, sich nach der schweren Erkrankung Zeit zu nehmen, wieder gesund zu werden. Die SchnellHilfe der NÜRNBERGER Versicherung leistet nicht erst bei Berufsunfähigkeit, sondern bereits bei Eintreten der abgesicherten schweren Erkrankungen Unterstützung.

Die NÜRNBERGER Versicherung bietet ihren Kunden seit mehr als 125 Jahren erstklassigen Service, hervorragende Qualität und Kompetenz. Dies wird ihr immer wieder von unabhängigen, renommierten Rating-Agenturen bestätigt.


Weiterführende Informationen zur NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de.

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