(openPR) Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt in einem Rundschreiben vom 22.09.2005 den geschädigten Anlegern und ihren anwaltlichen Vertretern mit, dass „im Rahmen des Ermittlungsverfahrens [...] weitere Kontenguthaben der Benelux Euro Center AG, Inc. in Höhe von € 280.000,00 gesichert werden konnten.“ Allerdings befindet sich das Kontoguthaben in Belgien.
Benelux-Geschädigte sollten, soweit sie ihre Ansprüche nicht schon bisher mittels Durchführung von Arrest- und Hauptsacheverfahren absichern konnten, dringend anwaltlichen Rat aufsuchen, um Möglichkeiten der weiteren Sicherung Ihrer Schadensersatzansprüche zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weist auch in diesem Fall darauf hin, dass Geschädigte selbst tätig werden müssen.
Auch in dieser Kapitalanlagebetrugsangelegenheit, in welcher die Ermittlungen bereits im Jahr 2001 durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgenommen wurden, gilt allgemein die Empfehlung, sich zwecks Sicherung von Schadensersatzansprüchen unverzüglich an einem mit der Materie bereits befassten Rechtsanwalt zu wenden.
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