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Die Genussrechte der MCM aus Magdeburg: ein Genuss der teuer werden kann

(openPR) Seit dem Jahr 2011 werden vom Emissionshaus Filor Genussrechte an der MCM Investor Concept AG & Co. KG vertrieben. Das Volumen ist mit € 10.000.000,00 angegeben.

Genussrechte sind Finanzinstrumente im Sinne des § 2 WpHG. Die Genussrechte gewähren keine Gesellschafterstellung und damit auch keine Einfluss- und Kontrollrechte, sondern stellen Quasi-Eigenkapital des jeweiligen Unternehmens dar, das diese Genussrechte ausgibt. Der Anleger haftet mit seiner Einlage voll und erhält dafür lediglich die Chance, sein eingezahltes Kapital und gegebenenfalls eine Rendite am Ende der Laufzeit zu erhalten. Es besteht das Risiko eines Totalverlustes.



Der Konzern des Kaufmanns Thomas Filor besteht im Wesentlichen aus der Anhaltinischen Immobilien Beteiligungs AG, der Mitteldeutschen Capital Management AG sowie der MCM Investor Management AG, die wiederum Beteiligungen an der MCM Investor Concept AG & Co. KG anbietet, in der Anleger ihr Geld als Genussrechtsinhaber einzahlen können. An der Anhaltinischen Immobilien Beteiligungs AG und der Mitteldeutschen Capital Management AG sind ebenfalls Genussrechte gezeichnet worden, die teilweise seit Jahren bestehen.

Für den Vertrieb der Genussrechte sind das Emissionshaus Filor und die Filor & Cie. GmbH eingesetzt, die als Finanzdienstleistungsunternehmen zur umfassenden Information und Aufklärung verpflichtet waren. Die angebotenen Beteiligungen tragen Bezeichnungen wie „MCM Life Flex“, „MCM Life Flex / Best Ager“, „MCM Life Flex / Eraser“, oder auch „MCM Life Flex / McManni“.

Die Basisrendite für die Genussrechte der MCM Investor Concept AG & Co. KG ist mit 4% pro Jahr und einer Steigerung auf 6 % prognostiziert. Erwirtschaftet werden soll diese Rendite für die Anleger durch den Erwerb von Immobilien, die Erzielung von Mieteinnahmen und den regelmäßigen Weiterverkauf der Objekte.

Diese Prognose erscheint allerdings zweifelhaft angesichts der Aussagen in den verschiedenen Internetauftritten des Konzerns und den für die Konzerngesellschaften im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzzahlen. Zum Stichtag 31.12.2010 sind in diesen Konzerngesellschaften Genussrechte in Höhe von rund € 33.000.000,00 gezeichnet, worauf rund € 11.600.00,00 eingezahlt waren. Dem standen Immobilien als Sachanlagen von € 4.300.000,00 gegenüber. Die von der MCM Sachwertkonzepte AG & Co. KG veröffentlichten Newsletter berichten über die neu erworbenen Objekte des Konzerns und weisen auf Mietrenditen von 7% bis 10% pro Jahr hin. Die Rendite von 10% unterstellt, könnten allenfalls € 430.000,00 pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Hälfte dieser Rendite wird für die für den Erwerb der Objekte aufgenommen Darlehen aufzuwenden sein, die ausweislich der Verkaufsprospekte 55% des Kaufpreises betragen sollen, so dass nur noch € 215.000,00 Ertrag aus der Bewirtschaftung der Immobilien bleibt.

Für die Basisrendite von 4% der eingezahlten Genussrechte in Höhe von € 11.600.000,00 müssten allerdings € 464.000,00 übrig bleiben, mithin mehr als das Doppelte der aus der Bewirtschaftung erzielbaren Rendite. Auch eine Veräußerung der Objekte wird nicht zu eine Gewinn führen können, der die prognostizierte Rendite auffüllt, denn die Renditen von 7% bis 10% weisen auf einen angemessenen Kaufpreis hin, der bei einem Weiterverkauf nicht beliebig erhöht werden kann.

Anleger sollten daher gründlich prüfen lassen, ob sie vor der Zeichnung der Genussrechte vollständig und richtig beraten worden sind. „Nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes ist bei der Beratung die Kenntnis und die Erfahrung des Anlegers mit solchen Finanzprodukten zu ermitteln und die Beratung zu dokumentieren. Zudem hat der Anlageberater eine Plausibilitätsprüfung der von ihm empfohlenen Kapitalanlage vorzunehmen“, erläutert Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.



Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Manfred Resch
030 885977 0

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