(openPR) Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgruppe für geschädigte Anleger
Erfurt, 4. April 2012. Über das Vermögen der Loginet3 AG (vormals Ponaxis AG) aus Buchholz in der Nordheide wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Um vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer bestellt.
Die Ponaxis AG/loginet3 AG hatte 2005 und 2008 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennwert von 35 Millionen Euro herausgegeben. Die meisten Wertpapiere waren damals über das inzwischen insolvente Wertpapierhaus Accessio AG (Itzehoe) vermittelt worden. „Nachdem das Unternehmen nun offensichtlich zahlungsunfähig ist und die Anleihen nicht mehr bedient werden, müssen auch die Anleger mit einem erheblichen Verlust ihrer Gelder rechnen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. Der DVS hat für die geschädigten Anleger deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet.
Dass es bei dem Unternehmen wirtschaftlich in den vergangenen Jahren nicht rund lief, zeigt sich schon daran, dass die vorgeschriebene Finanzberichterstattung offenkundig nicht erfolgt ist. So gibt es nach dem Jahr 2008 keine veröffentlichten Geschäftsberichte mehr. „Dies sind meist keine guten gute Zeichen für ein Unternehmen“, betont die DVS-Geschäftsführerin.
„Anleger sollten sich deshalb schnellstens um die rechtliche Prüfung ihrer Unterlagen kümmern. Unabhängig davon sollten die Betroffenen, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi. „Unsere Vertrauensanwälte können den Anlegern gerade bei der Insolvenzanmeldung, bei es besonders auch auf die richtige Begründung des Anspruchs ankommt, rechtlich helfen.“
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Loginet3/Ponaxis“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt. Die Kosten für die Insolvenzanmeldung sind darin jedoch nicht enthalten und müssen individuell zwischen dem Anwalt und dem geschädigten Anleger vereinbart werden.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net







