(openPR) Die Grunderwerbsteuer (GrESt), auch Grunderwerbssteuer genannt, fällt beim Erwerb eines Grundstücks bzw. Immobilie an.
Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer 3,5%, 4,5% oder 5,0% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Gesamtkaufpreis einer Immobilie). Bis 2006 galt bundesweit der einheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 %. Diesen Wert haben inzwischen viele Bundesländer nach oben korrigiert, seitdem sie die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen zu können.
So auch Berlin: Ab 01.04.2012 muss der Immobilienkäufer statt 4,5% nun 5% Grunderwerbsteuer in Berlin bezahlen. Das beschloss der Senat. Das Land Berlin rechnet dadurch mit Mehreinnahme in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer ist ein Teil des Berliner Schuldenabbauprogramms.
Steuerfrei sind lediglich Grundstückskäufe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro. Es handelt sich hierbei nicht um einen Freibetrag, d.h. bei höheren Kaufpreisen ist der Steuersatz auf den gesamten Betrag anzuwenden.
Die Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Stand 01.04.2012) in der Übersicht:
Baden-Württemberg: 5 %
Bayern: 3,5 %
Berlin: 5 %
Brandenburg: 5% ?
Bremen: 4,5 % ?(Erhöhung auf 5 % ist geplant)
Hamburg: 4,5 %
??Hessen: 3,5 %
Mecklenburg-Vorpommern: 3,5 % (5 % ab 01.07.2012) ???
Niedersachsen: 4,5 % ??
Nordrhein-Westfalen: 5 % ??
Rheinland-Pfalz: 5 % ??
Saarland: 4,5 % (ab 1.1.2013 5 %)
Sachsen: 3,5 %
Sachsen-Anhalt : 4,5 % (Erhöhung geplant)
Schleswig-Holstein: 5 % ?
Thüringen: 5%











