Die Grunderwerbsteuer (GrESt), auch Grunderwerbssteuer genannt, fällt beim Erwerb eines Grundstücks bzw. Immobilie an.
Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer 3,5%, 4,5% oder 5,0% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Gesamtkaufpreis einer Immobilie). Bis 2006 galt bundesweit der einheitliche Grunderwerbsteuersatz von 3,5 %. Diesen Wert haben inzwischen viele Bundesländer nach oben korrigiert, seitdem sie die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen zu können.
So auch Berlin: Ab 01.…
02.04.2012
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