(openPR) „Liquidation“, so lautet einer der vielen Tagesordnungspunkte für die Versammlungen der Debi-Select-Gesellschafter. Die Versammlungen sollen am Wochenende mit dem 21. und 22. April 2012 in Essenbach im Landkreis Landshut stattfinden. Alternativ soll dort auch über die Fortführung der Debi-Select-Fonds diskutiert werden. Die Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner ist von der Fondsverwaltung beauftragt, den Status Quo zu dokumentieren und in den drei Versammlungen der Fonds, DebiSelect classic, DebiSelect classic 2 und DebiSelect flex, zur Diskussion zu stellen. Die Leistungen der Kanzlei Klumpe werden aus Geldern der Fonds bezahlt.
„Für Sie als Anleger kommt es nun darauf an, schlechtem Geld nicht auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen“, meint Anwalt Joachim Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. Er wird Anleger bei den Wochenend-Versammlungen in Süddeutschland vertreten: „Es wird ganz Wesentlich darum gehen, die wirtschaftliche Situation und die Perspektiven der Fonds-Investitionen sachverständig und kritisch zu beurteilen und in Abwägung zu bringen, zu den Kosten, die die Fonds verursachen.“
Ferner geht es darum, die Verantwortung für die verfahrene Situation der Fonds klar zu stellen und im Nachgang etwaige Regress-Ansprüche zu formulieren oder andere juristische Maßnahmen zu ergreifen. Es ist zu prüfen, inwieweit die bisherige Fondsverwaltung unter Chef Josef Geltinger sich selbst aus dem Fondsvermögen bezahlt: letztlich für die bislang eingetretene Verminderung des Anlegervermögens in den Fonds.
„Bei der vorgesehenen Wahl von Beiräten für die drei Fonds werden wir uns dafür einsetzen“, so erklärt Kapitalanlagerechtsexperte Schweiger, „dass kritische Kompetenz zum Wohle der geschädigten Anleger gewählt wird. Insoweit wollen wir von der Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl uns in Essenbach massiv einbringen. Darauf können sich unsere Mandanten verlassen.“
Düsseldorf, 28.03.2012
Joachim Schweiger, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht








