(openPR) Trotz aller Vorsicht können Verbrecher eines in der Regel nicht verhindern: Sie hinterlassen Spuren ihrer DNA am Tatort. Schon ein ausgefallenes Haar, eine Hautschuppe oder ein abgebrochener Nagel reichen, um daraus im Labor menschliche DNA zu isolieren. Das gilt natürlich auch für Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel oder Sperma. Bei der Aufdeckung von Verbrechen steht der Polizei mit der DNA-Analyse seit einigen Jahren ein höchst effektives Instrument zur Verfügung. Auch im Mordfall Rudolph Moshammer kamen die Ermittler dem Täter mit dieser Untersuchungsmethode auf die Spur.
Das persönliche Muster
Die Revolution in der Gen-Analyse begann 1953 mit der Entdeckung der räumlichen Anordnung der Bausteine in der Desoxyribonukleinsäure - der DNS, die allgemein nach dem englischen Begriff Deoxyribonucleic acid mit DNA abgekürzt wird. Dieses Molekül enthält alle Erbinformationen eines Lebewesens, etwa Haarfarbe, Aussehen, Erbkrankheiten. Die zu einem Knäuel aufgerollte DNA befindet sich im Kern einer jeden Zelle mit Ausnahme der roten Blutkörperchen. Aber auf diesem kleinsten Raum sind sämtliche Informationen über den Bauplan der Lebewesen untergebracht. Die Vielfalt der Informationen ist in nur vier unterschiedlichen Bausteinen gespeichert. Überraschend ist, dass diese vier Basen in jedem Lebewesen wiederzufinden und darüber hinaus immer gleich sind. Nur ihre Abfolge und Anzahl machen die Unterschiede zwischen Menschen und Tieren aus.
DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung
Mit der DNA-Analyse können Straftäter überführt werden, die Spuren am Tatort zurückgelassen haben, etwa Speichel an einer Zigaretten-Kippe oder Haare an einem Möbelstück. Auch unkenntliche Leichen können oft über die DNA identifiziert werden.
In Deutschland mehren sich in letzter Zeit Forderungen nach einer Ausweitung von DNA-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung. Bisher muss bei einer Speichelprobe ein Richter zwingend eingeschaltet werden. Auch bei Tatortspuren wie Haaren oder Zigarrenstummeln darf die DNA nur nach richterlicher Genehmigung untersucht werden. Seit April 1998 darf der "genetische Fingerabdruck" besonders gefährlicher Straftäter beim Bundeskriminalamt in einer Datei gespeichert werden. Inzwischen sind mehr als 388.000 Datensätze erfasst. Davon beziehen sich etwa 83 Prozent auf bekannte Täter, die übrigen 17 Prozent sind Spuren unbekannter Personen vom Tatort.
Genetische Fingerabdrücke, die die Polizei bei freiwilligen DNA-Massentests nach Sexualverbrechen erfasst, werden laut BKA nicht in die Datei aufgenommen. Diese Gen-Daten werden mit den Tatort-Spuren verglichen und anschließend vernichtet. Vor Gericht reicht eine DNA-Analyse als alleiniges Beweismaterial bislang nicht aus. Um einen Täter zu überführen, bedarf es weiterer Indizien.
Für die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes werden nicht die gesamte DNA, sondern nur acht ganz bestimmte Abschnitte erfasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei zwei Menschen diese acht Merkmale gleich sind, liegt laut BKA bei 1:700.000.000. Die Chance, dass eine untersuchte DNA-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering.
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