(openPR) Workshop von Bundesverband Geriatrie und DEGEMED beantwortete wichtige Fragen zum gesetzlichen Qualitätssicherungssicherungssystem / Hoher Informations- und Diskussionsbedarf nach Neustart des Verfahrens
Über 100 Teilnehmer aus Rehabilitationseinrichtungen und Verbänden nutzten Mitte März die Gelegenheit, sich über Rahmenbedingungen und Methodik des neu gestarteten QS-Reha-Verfahrens der Krankenkassen zu informieren sowie wichtige Aspekte des konkreten Vorgehens zu diskutieren. Auf Grund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen war das Verfahren in den letzten Jahren komplett neu gestaltet und daher ausgesetzt worden und wird nun zu Jahresbeginn wiederaufgenommen. Alle Reha-Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sind gesetzlich verpflichtet, sich an diesem Verfahren der externen Qualitätssicherung zu beteiligen. Grundlage ist eine Gemeinsame Vereinbarung, die im Jahre 2007 zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der Rehabilitationseinrichtungen zur Ausgestaltung des Verfahrens geschlossen wurde. Vom GKV-Spitzenverband beauftragter Dienstleister zur Durchführung des Verfahrens und zum Betrieb der zentralen Auswertungsstelle der Daten ist das BQS-Institut im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beauftragt worden.
Auf der gemeinsam von Bundesverband Geriatrie e.V. und DEGEMED in Berlin veranstalteten Fachtagung bot sich den „Praktikern“ aus Reha-Einrichtungen und Institutionen die Möglichkeit, die verschiedenen Aspekte des QS-Reha-Verfahrens kennenzulernen, Unklarheiten zu beseitigen und Antworten auf offene Fragen zu erhalten. U.a. stellte sich der Koordinator des Projektes beim GKV-Spitzenverband und der Geschäftsführer des BQS-Institutes den Fragen der Teilnehmer.
So wurden unter anderem der konkrete Ablauf des Verfahrens, die einzelnen Prüfungsschritte und Konsequenzen für die Belegung der Einrichtungen oder die Einbeziehung des Verfahrens in die Vergütungsverhandlungen thematisiert. Debattiert wurde ebenso über den zu erwartenden Aufwand des Verfahrens, über Bewertungskriterien sowie die Nutzung des Verfahrens als internes Qualitätssicherungsinstrument.
Nach Überzeugung des Bundesverbands Geriatrie e.V. muss bei der Umsetzung des Systems darauf geachtet werden, dass das überarbeitete Qualitätssicherungsverfahren den Grundsätzen und Zielen der zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Rehabilitationseinrichtungen geschlossenen Vereinbarung auch wirklich gerecht wird. Es bestünde die Chance, dass Aufwand und Nutzen in ein gutes Verhältnis gebracht werden, so schätzt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbands, ein. Es sei das Ziel der Überarbeitung gewesen, ein insgesamt transparentes System zu entwickeln, welches von fachlichen Überlegungen geleitet wird. Zusammen mit seinem Geschäftsführerkollegen Herrn Christof Lawall von der DEGEMED wurde in der Diskussion die Notwendigkeit beton, dass die Einhaltung hoher Qualitätsstandards zu entsprechenden Zuweisungen von Rehabilitanden und zu einer sachgerechter Vergütung in den einzelnen Einrichtungen führen muss. Hier sahen viele Teilnehmer einen wichtigen Aspekt, der ausführlich diskutiert wurde.






