(openPR) Workshop von Bundesverband Geriatrie und DEGEMED am 15. März 2012 in Berlin
Es ist soweit: Das QS-Reha-Verfahren der Krankenkassen wurde nach einer zweijährigen Pause wiederaufgenommen. Alle Reha-Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sind gesetzlich verpflichtet, sich am QS-Reha-Verfahren als externes QS-System zu beteiligen. In der Phase der Aussetzung fand eine grundlegende Überarbeitung des Gesamtverfahrens statt. Zudem wird neben den bisher teilnehmenden Indikationen auch die Geriatrie mit der Strukturqualität ins Verfahren einbezogen.
Vor wenigen Wochen hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits mit dem Versand von Erhebungsbögen durch das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit begonnen. Das BQS-Institut ist dabei der vom GKV-Spitzenverband beauftragte Dienstleister zur Durchführung des Verfahrens.
Der Neustart des Verfahrens wirft jedoch viele Fragen für die einzelnen Einrichtungen auf: Wie läuft das Verfahren ab, welche Prüfungsschritte erfolgen und wie wirkt es sich z. B. auf die Belegung oder die Vergütung aus? Diese und weitere wichtige Aspekte sollen in einer von Bundesverband Geriatrie e.V. und der DEGEMED gemeinsam veranstalteten Fachtagung näher betrachtet werden. Der Workshop findet am 15. März 2012 von 9 bis 16 Uhr in den Räumen der Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin, statt.
Die Fachtagung richtet sich an alle Mitarbeiter von Reha-Einrichtungen, die gegenwärtig oder künftig mit dem QS-Reha-Verfahren zu tun haben und an den Qualitätsdialogen mit Krankenkassen aktiv beteiligt sein werden, so u.a. Qualitätsmanager oder -beauftragte, Verwaltungsleiter, kaufmännische Leiter, Pflegedienstleiter, Chefärzte und Abteilungsärzte. Die Ergebnisse der Workshops werden dokumentiert und allen Teilnehmern im Anschluss an die Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt. Die Kosten betragen für Mitglieder des Bundesverbands Geriatrie/der DEGEMED 55,- Euro, für Nichtmitglieder 95,- Euro. Anmeldungen sind über die Geschäftsstellen beider Verbände möglich.






