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Massenkündigungen bei Schlecker mangels Transfergesellschaft?

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München grprainer.com erläutern: Ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll diesbezüglich auf die Notwendigkeit der Gründung einer sechsmonatigen Transfergesellschaft hingewiesen haben. Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung den Mitarbeitern, die konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Beschäftigten können freiwillig in eine solche Transfergesellschaft eintreten. Alleiniges Ziel ist eine alsbaldige Vermittlung in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Offen ist jedoch noch die Frage der Finanzierung einer solchen Transfergesellschaft. Die Kosten sollen sich auf rund 70 Mio. Euro belaufen. Zwar soll die Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen haben, einen entsprechenden Kredit zu erteilen. Allerdings wird auch argumentiert, dass die Länder, in erster Linie Baden-Württemberg als das Land des Unternehmenssitzes von Schlecker, eine solche Bürgschaftserklärung leisten müssten. Gestritten wird zudem über eine angemessene zeitliche Dauer für eine Transfergesellschaft. Teilweise wird auch eine Gründung für zwölf Monate gefordert, und dass nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für andere Bereiche Qualifikationen angeboten werden sollten.
Bis Mittwochabend besteht also für die rund 11.000 Mitarbeiter noch Ungewissheit. Wenn dann im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des baden-württembergischen Landtags nicht endgültig die Bürgschaft für die Transfergesellschaft beschlossen wird, müssen möglicherweise noch am Mittwochabend Kündigungen an die Mitarbeiter versendet werden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

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