(openPR) Auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr können sich jüngere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst freuen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die altersabhängige Urlaubsstaffelung diskriminierend und somit unzulässig.
Gute Nachrichten für die jungen Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst: Am gestrigen Dienstag erklärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die altersabhängige Staffelung der Urlaubstage im TVöD für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit stehen sämtlichen Beschäftigten in den Kommunen und beim Bund 30 Tage Urlaub zu. Bislang galt im TVöD die Regelung, dass Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Anrecht auf 26 Tage Jahresurlaub haben, vom 30. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Tage und danach 30 Tage. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte. "Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen", so das Gericht. Dieser Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung könne nur beseitigt werden, "indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise 'nach oben' angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt."
"Für die jungen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist das gutes Signal", erklärt Jano Hillnhütter, stellv. Vorsitzender der dbb jugend nrw, in einer ersten Stellungnahme. "Nach der offiziellen Veröffentlichung des Urteils werden wir genauestens die Auswirkungen dieses wegweisenden Urteils prüfen. Denn bislang ist noch unklar, was dieses Urteil für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen bedeutet sowie die Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt werden."













