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Kombi-Rente entspricht nicht den Marktanforderungen

20.03.201210:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundesverband Initiative 50Plus fordert mehr Flexibilität für die Betroffenen in der Gesetzesvorlage aus dem Arbeitsministerium

BERLIN/AUGSBURG, 20. März 2012. Der Bundesverband Initiative 50Plus fordert mehr Flexibilität im Gesetzentwurf zur Kombi-Rente, den Arbeitsministerin Ursula von der Leyen noch vor der Sommerpause vorlegen will.



Für ältere Arbeitnehmer, die ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, soll es ab 2013 deutlich attraktiver werden, statt der vollen, eine Teilrente zu beziehen und dafür nebenher Teilzeit zu arbeiten. Vorgesehen ist auch, die bisher engen Hinzuverdienstgrenzen für Teil-Rentner deutlich anzuheben. Bisher dürfen Rentner, die jünger als 65 Jahre beziehungsweise zukünftig 67 Jahre sind und eine vorzeitige Altersrente beziehen, nur bis zu 400 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen – plus zwei Monate im Kalenderjahr in denen diese Hinzuverdienstgrenze um das Doppelte überschritten werden darf, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt.

„Dass die starren Grenzen beim Hinzuverdienst jetzt gelockert werden, ist eine Verbesserung in die richtige Richtung. Er kann dazu beitragen, dass die Mitglieder der älteren Generation sich am Arbeitsmarkt individuell und nach ihren Bedürfnissen bewegen können. Allerdings entspricht der Gesetzentwurf in den bisher bekannt gewordenen Details immer noch nicht den künftigen Marktanforderungen aufgrund des demografischen Wandels. Im Schnitt gehen deutsche Arbeitnehmer mit 61 Jahren in Ruhestand - je nach Branche auch sehr viel früher - und stehen damit dem Arbeitsmarkt nur noch in sehr beschränktem Maß zur Verfügung“, so Gerd Schierenbeck, Landesgeschäftsführer Niedersachsen im Bundesverband Initiative 50Plus. „Der Arbeitsmarkt wird künftig im Rahmen des demografischen Wandels stark und länger auf die älteren Arbeitnehmer setzen müssen. Daher sollte in dem geplanten Gesetz mehr Flexibilität walten. So sollte eine sehr viel niedrigere Altersgrenze berücksichtigt werden als jetzt mit 63 Jahren vorgesehen.“
Der Bundesverband Initiative 50 Plus kritisiert auch die geplante Festlegung der Hinzuverdienstgrenze auf die Höhe des Spitzenverdienstes der vergangenen 15 Jahre. „Das ist immer noch eine überflüssige Einschränkung der Flexibilität und hat mit freier Marktwirtschaft nichts zu tun“, so Gerd Schierenbeck. „Außerdem ist die Anwendung kompliziert und schafft neuen komplizierten Aufwand in der Steuererklärung.“

Umdenken und Umlernen in Politik und Wirtschaft erforderlich

Der Bundesverband Initiative 50Plus setzt sich für ein Umdenken und Umlernen von Politik und Wirtschaft in Bezug auf die ältere Generation ein. Unternehmen und ihre Belegschaften unterstützt der Bundesverband Initiative 50Plus durch seine „Initiative Arbeit 50Plus“. Im Mittelpunkt der „Initiative Arbeit 50Plus“ steht die Problematik der Menschen 50Plus in der Übergangs- und Nacherwerbsphase und zwar aus der Sicht der Betroffenen. „Flexible Hinzuverdienstgrenzen sind nur die eine Seite der Medaille“, so Gerd Schierenbeck. „Die Unternehmen müssen auch Arbeitsmodelle entwickeln und einsetzen, die es den erfahrenen Ex-Arbeitnehmern erlaubt, ihr Wissen dem Unternehmen auch nach dem Ausscheiden zur Verfügung zu stellen. Eine zentrales Standbein der Altersvorsorge könnte damit für Viele die Selbstständigkeit werden. Allerdings müssen gerade langjährig fest angestellte Beschäftigte frühzeitig darauf vorbereitet und angeleitet werden, wie sie mit ihrem Wissen und Können etwa kleine Ich-AGs gründen, die auch im fortgeschrittenen Alter den Geist fordern und ihr Konto füllen.“

Unternehmen, insbesondere kleinere und mittelständische, können sich von den regionalen Experten des Bundesverbandes darin unterstützen und beraten lassen, Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung zu schaffen und vorhandenes Wissen und Erfahrung des älteren Personals länger zu nutzen. Die betroffenen Arbeitnehmer in der Beschäftigungs-, Übergangs-, und Nacherwerbsphase können sich künftig von „Übergangsmanagern“ in Form von konkreter Lebenshilfe begleiten lassen, die ihnen dabei helfen, mit der jeweiligen Lebenssituation besser zu recht zu kommen.

Hierzu bildet der Verband mit der „Akademie 50Plus“ das neue Berufsbild „Fachberater Übergangsmanagement“ aus. Dies können sowohl geeignete Mitarbeiter aus Unternehmen sein, als auch freie Berater sowie Angestellte bei Landkreisen und Kommunen. Die frühe Begleitung von Mitarbeitern in der Übergangsphase, die 10 bis 15 Jahre vor Erreichen des offiziellen Renteneintrittsalters beginnt, schafft nicht nur optimale Voraussetzungen für einen fließenden, gut vorbereiteten Übergang in die Nacherwerbsphase, sondern hilft dabei, diese Zeit der beruflichen Tätigkeit mit seinem Arbeitgeber sinnvoll zu planen.

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