openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus

13.03.201217:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(openPR) Das Biozid-Produkte-Recht erfasst auch Erzeugnisse, die bloß mittelbar chemisch oder biologisch auf Schadorganismen einwirken, indem sie eine Kausalitätskette herbeiführen, die bei dem betreffenden Schädling eine Hemmwirkung hervorrufen soll. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 01.03.2012 (C-420/10) entschieden.

Der EuGH ist damit einem entsprechenden Votum des Generalanwalts gefolgt: http://www.juravendis.de/ratgeber-recht/web-blog/2011/11/09/594-biozidrecht-fuehrt-eine-mittelbare-wirkung-zu-einem-biozid-produkt.html
Gegenstand des Verfahrens war ein Algenbekämpfungsmittel, das bei Eingabe in Wasser durch Hydrolyse einen unlöslichen und daher chemisch und biologisch inerten Aluminiumhydroxid-Niederschlag in Form eines Netzwerks bildet. Dadurch wird bewirkt, dass sich suspendierte Algen in einem mechanisch-physikalischen Prozess zusammenschließen („Ausflockung“) und die Entfernung der Algen aus dem Wasser ermöglicht. Der EuGH hält dies bereits für ausreichend, um ein solches Produkt als Biozid einzustufen. Denn die Algen würden durch die chemische Wirkung des Wirkstoffs zwar nicht unmittelbar bekämpft. Diese Wirkung trage aber zu ihrer Entfernung aus dem Wasser bei. In Anbetracht des engen Zusammenhangs zwischen der chemischen Wirkung und ihren Folgen, die in einer besseren Kontrolle des betreffenden Schadorganismus bestehen, sei ein solches Produkt als Biozid anzusehen. Das Biozid-Produkte-Recht diene nämlich dazu, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt sicherzustellen. Schon das bloße Vorhandensein des Wirkstoffs in einem Produkt wie dem verfahrensgegenständlichen könne aber eine Gefahr für die Umwelt darstellen, unabhängig davon, ob der Wirkstoff unmittelbar oder mittelbar auf die Zielorganismen einwirkt.
Diese Entscheidung ist über Algenbekämpfungsmittel hinaus von großer praktischer Bedeutung. Denn der EuGH dehnt den Anwendungsbereich des Biozidrechts äußerst weit aus, in dem er letztlich jedes Ingangsetzen einer chemischen oder biologischen Kausalitätskette für ein Biozid ausreichen lässt, wenn an deren Ende das Dasein eines Schadorganismus erschwert werden soll. Manches Borderline-Produkt könnte sich daher in Zukunft unfreiwillig mit einer Einstufung als zulassungspflichtiges Biozid konfrontiert sehen.

Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Biozidrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 615949
 769

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte

Bild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / VersandapothekenBild: Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
Achtung - Health Claims gelten auch für Apotheken / Versandapotheken
„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet. Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments. Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Bild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltetBild: Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Schöne Bescherung: Am 14. Dezember wird die Health-Claims-Verordnung scharf geschaltet
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden. Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine ZwischenbilanzBild: juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz
juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz
juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz Die „Borderline“ zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld. Das hat sich geändert: …
Bild: Biozidrecht: Führt eine mittelbare Wirkung zu einem Biozid-Produkt?Bild: Biozidrecht: Führt eine mittelbare Wirkung zu einem Biozid-Produkt?
Biozidrecht: Führt eine mittelbare Wirkung zu einem Biozid-Produkt?
… oder chemische Einwirkung des Produkts auf den Schadorganismus nicht zwingend erforderlich ist, um ein Produkt als Biozid-Produkt einzustufen. Vielmehr sei der Begriff des Biozid-Produktes weit auszulegen. Die Begründung des Generalanwalts ist allerdings nicht sehr überzeugend und es bleibt abzuwarten, ob der EuGH den Schlussanträgen folgt. Sollte das …
Erster Hansecontrol Biozid-Workshop beschließt vierstufiges Vorgehen
Erster Hansecontrol Biozid-Workshop beschließt vierstufiges Vorgehen
… Biozide zu diesem Zweck eingesetzt. Die Anfang des Jahres aufgetretenen schweren gesundheitlichen Schädigungen von Kunden durch das zur Schimmelvermeidung eingesetzte Biozid Dimethylfumarat haben mit Wirkung zum 1. Mai 2009 zu einem EU-weiten Verbot dieser Substanz geführt. Seither stellt sich die dringende Frage nach wirksamen, rechtlich zulässigen und …
Bild: Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuftBild: Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft
Neue Biozidverordnung: Der Countdown läuft
… es durch die neue Verordnung zu einer erneuten Ausweitung. So fallen künftig auch behandelte Waren („treated articles“) sowie die In-situ-Produktion unter das Biozid-Produkte-Regime. Bei der Definition der Biozid-Produkte-Arten im Anhang V der Verordnung finden sich andererseits teilweise Präzisierungen der Produktarten, die sich limitierend auf die …
Bild: Irreführende Werbung mit „hautfreundlich“Bild: Irreführende Werbung mit „hautfreundlich“
Irreführende Werbung mit „hautfreundlich“
Verstoß gegen Biozid-Verordnung – Urteil des EuGH vom 20.06.2024, C-296/23 Die Werbung für Biozid-Produkte wie Desinfektionsmittel als hautfreundlich ist irreführend und somit unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20. Juni 2024 klargestellt (Az.: C-296/23). Biozid-Produkte können ein gewisses Risikopotenzial für Gesundheit und …
Bild: juravendis Rechtsanwälte - Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der ZulassungspflichtBild: juravendis Rechtsanwälte - Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der Zulassungspflicht
juravendis Rechtsanwälte - Die vor Ort-Herstellung von Bioziden unterliegt nicht der Zulassungspflicht
… in der BRAUWELT Nr. 12-13 (2009) vertritt Rechtsanwalt Harald Hohmann die Auffassung, dass vor Ort hergestellte, aber nicht in den Verkehr gebrachte Biozid-Produkte einer Zulassung bedürfen. Diese Zulassungspflicht soll dabei Inverkehrbringer von Elektrolyseanlagen treffen, mittels derer die Biozid-Produkte vor Ort zur Desinfektion von Lebensmitteln …
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Einordnung von Desinfektionslösungen in der GetränkeindustrieBild: juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Einordnung von Desinfektionslösungen in der Getränkeindustrie
juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Einordnung von Desinfektionslösungen in der Getränkeindustrie
… Anwendungsbereich der Biozid-Richtlinie ("Manual of Decisions") der Auffassung, dass Lösungen, die sowohl zur Stabilisierung von Trinkwasser als auch der Desinfektion von Anlagen dienen, Biozid-Produkte sind. Damit würde selbst bei der Zugabe einer Lösung zu einem fertigen Getränk ein Biozid-Produkt vorliegen, sofern die Lösung auch in anderen Bereichen …
Qualität hat einen Namen
Qualität hat einen Namen
… Biozid-Gesetzes tritt in Kraft. Ziel ist es, potenziell gefährliche und gesundheitsschädliche Präparate vom Markt zu verbannen – genau wie solche Produkte, deren Wirkung medizinisch nicht nachgewiesen werden kann. Rein natürliche Mittel wie milbiol erfüllen die strengen Maßstäbe des Biozid-Gesetzes. Dieses Produkt beinhaltet einen Spezialextrakt des …
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Das Aufnahmeverfahren für Biozid-WirkstoffeBild: juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Das Aufnahmeverfahren für Biozid-Wirkstoffe
juravendis Rechtsanwälte ++ Biozidrecht: Das Aufnahmeverfahren für Biozid-Wirkstoffe
Im Rahmen des sog. Altwirkstoff-Programms der EU wird derzeit eine Reihe von Wirkstoffen für Biozid-Produkte begutachtet. Die Überprüfungen laufen, allerdings sind bereits einige Wirkstoffe abschließend bewertet worden. Beispielsweise wurden die Stoffe Natriumchlorid und Zitronensäure für bestimmte Produktarten nicht in den Anhang der für Biozid-Produkte …
Bild: EUROPÄISCHE BIOZIDRICHTLINIEBild: EUROPÄISCHE BIOZIDRICHTLINIE
EUROPÄISCHE BIOZIDRICHTLINIE
EWABO ist auf dem richtigen Kurs HINTERGRUND In der Vergangenheit haben der Handel und die unkontrollierte Anwendung von Biozid-Produkten häufiger zu Umwelt- und Gesundheitsproblemen geführt. Bisher wurden teilweise eher reaktive (nach Eintritt des Schadens) als präventive (vorbeugende) Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt. Die Regelungen der Biozidrichtlinie …
Sie lesen gerade: Biozid-Produkte: Eine bloß mittelbare Wirkung reicht aus