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Aufstockung in der Nähe der Kirche ist rechtens

09.03.201214:38 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Aufstockung in der Nähe der Kirche ist rechtens

(openPR) KÖLN: Der Bauträger WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH darf in der Nachbarschaft der denkmalgeschützten Kirche St. Gereon ein Wohngebäude aufstocken. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster kam gestern zu diesem Schluss.

(Köln, 9.3.2012) Am gestrigen Donnerstag (8. März), bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung der Stadt Köln. Diese hatte in der Nachbarschaft des Baudenkmals St. Gereon die Erlaubnis zur Aufstockung von zwei Wohngebäuden erteilt.


Die Kirchengemeinde hatte gegen diese Baugenehmigung, die im April 2010 erteilt wurde, geklagt. Sie argumentierte, dass der Aufbau gegen den so genannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz verstoße. Das Kölner Verwaltungsgericht folgte im August vergangenen Jahres dieser Argumentation. Das Verfahren ging in die nächste Instanz und wurde nun vom OVG Münster abschließend entschieden: die Münsteraner Richter lassen keine Revision zu.

Der Bauherr der beiden Gebäudeaufstockungen, die Kölner WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH, zeigte sich über das OVG-Urteil erleichtert. „Wir haben uns eine solche Entscheidung erhofft, nicht zuletzt weil Sachverständige und Architekten sowie unser betreuender Anwalt Dr. Rainer Voß von der Kanzlei Lenz und Johlen der Ansicht waren, dass die Baugenehmigung rechtens und das Baudenkmal nicht grundlegend beeinträchtigt ist“, erläutert WvM-Sprecher Steffen Hermann. Zudem seien in der Vergangenheit vergleichbare Denkmalurteile des Kölner Verwaltungsgerichts vom OVG gekippt worden, weil sie als überzogene Denkmalschutzauslegung erachtet wurden.

Hermann sieht sein Unternehmen als Bauernopfer, an der eine Kirchengemeinde ein Exempel statuieren wollte, um in Köln künftige Aufstockungen zu verhindern. Zu Beginn der Auseinandersetzung hatte WvM versucht, mit Gemeindevertretern einen außergerichtlichen Kompromiss zu schmieden. „Wir sind bei der Fassadengestaltung auf ihre Wünsche eingegangen und haben auf Balkone verzichtet. Als wir dennoch keine Zustimmung für die Aufstockung um eine zurückgesetzte Etage erhielten, ging die Sache vor Gericht.“

Leidtragende sind 22 Mieter, Schaden im hohen 6-stelligen Bereich

In den vergangenen Monaten waren vor allem die 22 Mieter der Gebäude Gereonshof 4-6/ Gereonskloster 22 die Leidtragenden. Nicht zuletzt wegen eines gerichtlich verhängten Baustopps verzögerten sich die Arbeiten um insgesamt anderthalb Jahre. Somit war das Gebäude anstatt geplanter acht Monate insgesamt zwei Jahre eingerüstet.
Während der Unterbrechung regnete es durch das notdürftige Dach, die Fassade war nicht dicht, in einigen Wohnungen bildete sich Schimmel. „Die entstandenen Schäden belaufen sich auf einen hohen 6-stelligen Betrag. „Sobald uns das schriftliche Urteil vorliegt, wollen wir prüfen, ob wir diese Summe über Schadenersatzforderungen gegenüber der Kirchengemeinde einfordern“, erläutert Anwalt Dr. Rainer Voß.

In einem Eilverfahren wurde der Baustopp aufgehoben, dennoch hing viele Monate über dem Bauherrn das Damoklesschwert, die Aufstockung wieder rückgängig machen zu müssen, falls das OVG die Aufstockung definitiv untersagen würde. Dieses Risiko ist mit dem gestrigen Urteil aus der Welt. In wenigen Tagen sind die drei Penthäuser fertig. Der Käufer zweier Wohnungen blieb trotz der Verzögerungen dem Projekt treu; der Erwerber der dritten Wohnung sprang jedoch ab. Für sie sucht der Bauherr einen neuen Käufer.

Sprecher Hermann glaubt nicht, dass mit diesem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen wird und Nachbarn bei ähnlichen Projekten seltener klagen. „Egal ob am Rheinauhafen oder am Waidmarkt, viele Nachbarn gehen gegen Baumaßnahmen vor. Dabei beißt sich die Katze in den Schwanz: Einerseits fehlen in Köln über 7.000 Wohnungen und viele Menschen wollen zentral wohnen. Andererseits hagelt es Nachbarproteste, die viele Bauten zu einem immer riskanteren und unkalkulierbaren Unternehmen machen.“

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