(openPR) Mehr als 213 Milliarden Euro an notleidenden Krediten lagern laut Schätzungen der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) bei den deutschen Kreditinstituten. Hinter vielen dieser Kredite verbergen sich Einzelschicksale von Menschen, die beim Kauf einer über Kredite finanzierten Eigentumswohnung schlecht beraten wurden. Besonders verbreitet sind Fälle von sogenannten „Schrottimmobilien“, bei denen sich die vermeintlich sichere Altersvorsorge letztendlich als Schuldenfalle entpuppt. Den Käufern werden Steuervorteile, hohe Mieteinnahmen und Wertsteigerungen versprochen. Doch in der Realität erfüllen sich diese Versprechen oft nicht. Stattdessen laufen die Käufer Gefahr, ihr Leben lang Kredite zurückzahlen zu müssen, obwohl mit der erworbenen Eigentumswohnung keine oder nur geringe Mieteinnahmen erzielbar sind. Schlimmstenfalls kann es soweit führen, dass die Betroffenen vor der Privatinsolvenz stehen.
Wer in die Schuldenfalle geraten ist, sollte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern das Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen. Denn Kreditinstitute sind durchaus verhandlungsbereit. Leider gelingt es den Betroffenen selbst aber in den seltensten Fällen, eine zufriedenstellende Regelung mit der finanzierenden Bank auszuhandeln. Schuldnerberater können manchmal helfen, haben allerdings lange Wartelisten und sind in diesem Bereich häufig unerfahren. Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät Betroffenen, einen Rechtsanwalt mit den Bankverhandlungen zu beauftragen, der bereits Erfahrungen in diesem Bereich aufweisen kann.
Forderungsverzicht der Bank möglich
Anwälte können Mandanten, die falsch investiert haben und nun ihre Kredite nicht mehr bedienen können, durch individuelle Sanierungsbetreuungen unterstützen. Das lohnt sich auch dann, wenn nach der Verjährung rechtlicher Ansprüche eine Klage nicht mehr sinnvoll ist. Laut Nicole Mutschke stimmen Banken nicht selten aus rein praktischen Gründen einer wirtschaftlichen Einigung zu und sind zu Kompromissen in erheblichem Umfang bereit. Im Idealfall kann ein Anwalt einvernehmliche Lösungen in Form von vollständigen oder teilweisen Forderungsverzichten der Bank oder zumindest Konditionsanpassungen erreichen – ohne Klage, hohe Gerichtskosten und lange Prozessdauer.
„Unsere Mandanten profitieren von der Erfahrung und dem Know-how unserer Spezialisten, wenn es um die Korrespondenz sowie kompetente Verhandlungen mit der finanzierenden Bank geht“, erklärt Nicole Mutschke. Sie hat sich als Rechtsanwältin auf Anlegerschutz spezialisiert und vertritt seit Jahren Käufer, die in falsche Kapitalanlagen wie Schrottimmobilien investiert haben. Für die Sanierungsbetreuung vereinbart sie mit ihren Mandanten überschaubare Pauschalhonorare. Erst wenn mit der Bank eine Lösung gefunden wurde, wird eine weitere Gebühr fällig.
Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.













