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Kostenloste Ratgeberaktion "Mietrecht" am 01.03.12

(openPR) Bescheid wissen ist besser als ärgern

Der ewige Zoff beim Wohnungswechsel: Worauf Mieter bei einem Umzug achten sollten

Große Ratgeberaktion per Telefon und Chat mit führenden Experten

Donnerstag, 1. März 2012



Am Telefon
kostenfreie Rufnummer 0800 - 000 77 32 von 10 bis 16 Uhr

Im Chat
www.experten-im-chat.de von 17 bis 19 Uhr
Fragen können bereits ab 29.02.2012, 19 Uhr gestellt werden

Die Schlange der Interessenten vor der schicken Altbauwohnung ist lang. Und tatsächlich hält sie auch, was sie verspricht. Einziger Haken: Das Parkett sowie das Badezimmer müssten dringend saniert werden. Wer diese Dinge aber gleich beim Vermieter anspricht, macht sich mit großer Wahrscheinlichkeit unbeliebt und wird die Wohnung nicht bekommen. Das Problem: Werden die Mängel erst später reklamiert, hat man Pech gehabt. Denn bei Neuvermietungen gilt der Grundsatz: angemietet wie gesehen. Mit anderen Worten: Die Beseitigung von Missständen, die bereits bei der Besichtigung erkennbar waren, kann der Mieter später nicht mehr einfordern.

Die Liste der potenziellen Konflikte zwischen Vermieter und Mieter ist lang: Hier funktioniert die Heizung schon kurz nach dem Einzug nicht mehr richtig, da schickt der Vermieter horrende Nebenabrechnungen ins Haus und weist die Betriebskosten nicht nach. Nicht immer lassen sich Streitigkeiten einvernehmlich lösen: Jährlich landen etwa 300.000 solcher Fälle vor deutschen Gerichten. Grund dafür ist oft Unwissenheit.

Mieter müssen beim Auszug nicht zwangsläufig renovieren
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist beispielsweise: Der Mieter ist zwangsläufig zur Renovierung beim Auszug verpflichtet. Dabei gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) erst einmal das Gegenteil. In den vergangenen Jahrzehnten ist es nur zur Gewohnheit geworden, die Renovierungsarbeiten auf den Mieter abzuwälzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Zeit in einigen Aufsehen erregenden Urteilen viele Renovierungsklauseln für nichtig erklärt. Inzwischen enthalten deshalb viele Mietverträge nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes unwirksame Forderungen. Wer hier als Mieter gut informiert ist, kann einiges an Kosten und Mühen sparen.

Böse Überraschungen beim Umzug vermeiden
Ein Umzug, egal welcher Größe, ist eine logistische und finanzielle Herausforderung, die nicht unterschätzt werden darf. Ein Umzug mit Hilfe von Freunden beispielsweise spart richtig Geld. Doch wenn dabei etwas zu Bruch geht, kann es auch teuer werden. Denn wer einem Bekannten beim Umzug hilft, muss im Normalfall nicht haften, wenn er etwas versehentlich beschädigt. Bei solchen Freundschafts- und Kulanzdiensten geht die Rechtssprechung in aller Regel davon aus, dass eine Haftung damit stillschweigend ausgeschlossen wird. Auch die private Haftpflichtversicherung greift nicht. Die Hausratversicherung springt nicht ein, denn ein Umzug gehört nicht zu den von dieser Police versicherten Gefahren. Nicht haften müssen beim Umzug auch studentische Hilfskräfte, die den Nebenjob nicht angemeldet und keine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Obwohl sie bezahlt werden, gelten diese Helfer als Privatpersonen und nicht als Profis.

Schützen, was einem lieb und teuer ist
Aber wer haftet bei einem Umzug für die Dinge, die einem besonders am Herzen liegen oder die besonders wertvoll sind? Wer ersetzt etwa den Schaden, wenn man die geerbte antike Kommode selbst über die Treppe zum Umzugswagen trägt und dabei ins Stolpern kommt? Was geschieht, wenn aus dem privat gemieteten und fertig gepackten Umzugswagen etwas entwendet wird? Dafür gibt es nun eine Lösung: Die Ergo Direkt Versicherungen haben mit der "Gegenstandsversicherung" eine innovative Police auf den Markt gebracht, mit der man kostbare Stücke absichern kann – nicht nur bei einem Umzug. Sie schützt das Smartphone gegen Diebstahl, den neuen Laptop gegen den Schaden durch ein umgekipptes Glas Wasser, das teure Mountainbike gegen Vandalismus oder den hundert Jahre alten Bauernschrank gegen einen Wasserschaden. Mit der neuen Police können sich beispielsweise auch Studenten, die in einer WG leben und noch keine Hausratversicherung benötigen, einen maßgeschneiderten Schutz für einzelne wichtige Gegenstände sichern.


Fragen Sie unser Expertenteam
Worauf muss ich im Mietvertrag achten? Muss ich wirklich komplett renovieren, wenn ich schon nach einem Jahr wieder ausziehe? Wie ist der aktuelle rechtliche Stand in der Frage von Schönheitsreparaturen? Was ist bei einem Umzug zu beachten? Wie ist die rechtliche Situation, wenn den Helfern oder meinen Wertgegenständen dabei etwas passiert? Wie sichere ich besonders kostbare Gegenstände oder Erbstücke ab? Kann ich als Student oder Geringverdiener auch einzelne wertvolle Dinge, wie etwa meinen teuren Laptop, schützen? Diese und andere wichtige Fragen beantworten unsere Experten am 1. März 2012. Am Telefon und im Chat sitzen für Sie:

• Harald Schäfer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar in Berlin.

• Matthias Walther, Experte für Sachversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.

• Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund e.V., Berlin.


Rufen Sie an! Holen Sie sich Ihren persönlichen Expertenrat von 10 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 000 77 32!

Reichen Sie Ihre Fragen ein: Ab 29.02.2012, 19 Uhr unter www.experten-im-chat.de und lesen Sie die Antworten dazu am 01.03.2012 von 17 bis 19 Uhr!

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