(openPR) Jahrelang hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Arbeitsgruppe an den zukünftigen Kleidern für den Zoll tüfteln lassen. Nach dem „Meilenstein“ der Ausgestaltung der Dienstkleidung folgt nun die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt die längst überfällige Beteiligung der Gewerkschaften und eine ergebnisoffene Diskussion, die nicht durch Vorfestlegungen zur Scheindebatte verurteilt ist, an. Eine falsch verstandene Behördenidentität und die seit den siebziger Jahren anhaltende unsinnige Diskussion vieler vorgesetzter „Finanzbeamter“ um deren irrige Auffassung angeblicher sprachlicher und rechtlicher Unterschiede zwischen den Begriffen „Dienstkleidung“ und „Uniform“ drohen einmal mehr, eine wirklich ergebnisoffene und zukunftsorientierte Debatte im Keim zu ersticken.
Die neue Dienstkleidung muss hinsichtlich Farbe und Design gewährleisten, dass offen auftretende Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungskräfte des Zolls für den Bürger als Vollzugskräfte klar und unverwechselbar erkennbar sind. Im benachbarten In- und Ausland wird durchgängig blau als die Farbe der staatlichen Hoheit wahrgenommen.
Weiterhin muss die Dienstkleidung vollständig allen Einsatzkräften in ausreichender Stückzahl kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen für die individuelle Ausgestaltung hinsichtlich erforderlicher Mehrstücke z.B. bei Hemden und Hosen preiswerte Zukaufmöglichkeiten geschaffen werden. Die im Vergleich zu anderen Vollzugskräften unterbezahlten Zöllnerinnen und Zöllner dürfen nicht weiterhin zur Kasse gebeten werden.












