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Schadensersatz für Anleger des Atlantic Flottenfonds

Bild: Schadensersatz für Anleger des Atlantic Flottenfonds
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Atlantic Reefer Flottenfonds.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Atlantic Reefer Flottenfonds.

(openPR) Der Atlantic Flottenfonds investiert in vier Doppelhülle-Chemikalien-/Produktentanker identischer Bauart. Wer in diesem Fonds anlegt, wird mittelbar über eine Treuhänderin an vier sog. Einzelschiffsgesellschaften beteiligt. Das von den Anlegern investierte Geld wird zu gleichen Teile auf die Einzelschiffsgesellschaften aufgeteilt, die die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft haben (GmbH & Co. KG) und jeweils ein der folgenden Schiffe halten: MT „Chemtrans Alster“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT „Chemtrans Oste“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT „Chemtrans Weser“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MT „Chemtrans Ems“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Für jede dieser Einzelschiffsgesellschaften ist eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 anberaumt und dies ist auch der früheste Zeitpunkt, zum dem laut dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag eine ordentliche Kündigung möglich ist.



Die Krise ist nun auch bei den Anlegern des Atlantic Flottenfonds angekommen. Ihnen wurde mitgeteilt, dass bis Ende Februar dem Verkauf der vier Schiffe zustimmen sollen, weil ansonsten Insolvenz drohe. Das bedeutet, dass Anleger mit Kapitalverlust bis hin zum Komplettverlust rechnen müssen. Ob eine Zustimmung sinnvoll ist und Anleger deswegen ein besseres Geschäft machen, ist fraglich. Von daher sollten Anleger des Atlantic Flottenfonds sich vor der Abstimmung von einem im Kapitalanlagenrecht tätigen Anwalt beraten lassen.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht bereits Ansprüche wegen Falschberatung gegen Berater geltend, die den Atlantic Flottenfonds empfohlen haben. Vorgeworfen wird den Beratern, dass sie die beträchtlichen Risiken der Anlage in den Atlantic Flottenfonds verschwiegen. Sie hätten die Anleger insbesondere über das nun drohende Risiko des Totalverlusts aufklären müssen. Im Jahre 2008 war bekannt, dass erhebliche weltweite wirtschaftliche Probleme eintreten werden. Gerade zu so einem Zeitpunkt ist es unerlässlich, Anleger über die Risiken des Atlantic Flottenfonds aufzuklären. Die Berater müssen weiterhin auf die Risiken, die der Spezialmarkt Schiffsfonds mit sich bringt, hinweisen. Sie hätten beispielsweise darauf hinweisen müssen, dass Anleger bei einer drohenden Insolvenz des Atlantic Flottenfonds eventuell ihre Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Darüber hinaus müssen die Anlageberater die Anleger darüber aufklären, ob sie oder Banken Provisionen wegen dieses Geschäfts erhalten. Hat die Bank eine dieser Pflichten verletzt, kann der Anleger deswegen Schadensersatz fordern.

Anleger des Atlantic Flottenfonds sollten sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zur Situation des Atlantic Flottenfonds beraten lassen und so nach Möglichkeiten suchen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Hat die Bank die Anleger falsch beraten, stehen die Chance gut. Im besten Fall erhalten die Anleger das gesamte eingezahlte Geld zurück verzinst mit 3-5% p.a. Anleger des Atlantic Flottenfonds, die einen Verlust ihres Geldes befürchten, sollten daher dringend handeln. Verkauft wurde der Schiffsfonds u.a. von der Duofima (Regio Dienstleistungen).

Weiterlesen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/atlantic-flottenfonds-was-anleger-tun-koennen

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