(openPR) Damit hatte das verrentete Ehepaar nicht gerechnet: Doch das Finanzamt verlangte eine Steuernachzahlung, obwohl die Senioren außer ihrer Rente keine Einkünfte beziehen. Aber: „Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig“, betonen die Steuerberater der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr.
„In unserer Praxis fällt immer wieder auf, dass die falsche Meinung umgeht, dass Renten grundsätzlich steuerfrei seien. Die ist sowohl bei Renten der Deutschen Rentenversicherung als auch für Renten aus privaten Rentenversicherungen falsch. Renten der Deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich zu mindestens 50% steuerpflichtig und tragen insoweit zum ,zu versteuernden Einkommen’ bei“. Erklären die Steuerberater Lahr.. Wenn die steuerpflichtigen Teile der Renteneinkünfte gepaart sind mit anderen Einkünften, führt dies dazu, dass derartige Renten Steuern auslösen, da der Grundfreibetrag von 8.004 € für Ledige und 16.008 € für Verheiratete überschritten wird. Andere Einkünfte, die öfters auftreten sind:
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, falls sie Inhaber eines vermieteten Objektes sind:
• Einkünfte ihres Ehepartners aus nichtselbständiger Arbeit
• Einkünfte aus Pensionen
• Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, dies sind insbesondere Zinseinkünfte von Darlehen für nahe Angehörige
Die Deutsche Rentenversicherung sowie alle privaten Rentenversicherungen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen ausbezahlten Renten dem Finanzamt mitzuteilen. Dies geschieht nicht durch Rückfrage des Finanzamtes, sondern durch Überlassen entsprechender Datensätze an die Finanzverwaltungen ohne jede Anfrage. Aufgabe der Finanzverwaltung ist es dann, die überlassenen Datensätze den entsprechenden Steuerpflichtigen in der Veranlagung zuzuordnen. Dies geschieht über die entsprechende Identifikationsnummer, die ihnen vor einiger Zeit zugegangen ist. Die Zuordnung ist nur eine Frage der Zeit.
Das FG Köln hat nunmehr entschieden, dass jemand, der laufend Einkommensteuererklärungen abgibt und dabei die Angabe seiner Rente „vergisst“, dies in aller Regel der Fälle absichtlich macht und damit Steuerhinterziehung betreibt. Dies hat als Konsequenz, dass für die vergangenen 11 bis 12 Jahre die Steuer nacherhoben wird, zusätzlich Zinsen in Höhe von 6% p.a. auf die verkürzten Steuern anfallen und darüber hinaus eine Geldstrafe droht.
Die Steuerberater Lahr erklären, dass man dieser Geldstrafe entkommen kann, wenn man als Selbstanzeige seine Erklärungen freiwillig berichtigt, bevor einem das Finanzamt gezeigt hat, dass es einem auf die Schliche gekommen ist. Gerade im Bereich der nicht erklärten Renten sind die Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen unrichtig gemacht haben, in aller Regel älter. Sie haben Zeit ihres Lebens rechtschaffen ihre Verpflichtungen erfüllt – bis auf diese oben genannten kleinen Sünden – und stehen deswegen dem Strafvorwurfs der Steuerhinterziehung ohne jede Übung gegenüber. Schon die Einladung zum „ rechtlichen Gehör“ vor der Strafsachenstelle eines besonderen Finanzamtes, in Lahr ist dies das Finanzamt Freiburg Land, ist für derartig rechtschaffende Personen etwas so aufregendes, dass sie Nächte lang nicht mehr schlafen können und wochenlang sehr viel von ihrer Lebensqualität einbüßen. Sie würden oftmals vieles dafür geben, wenn man die ganze Angelegenheit mit Steuerzahlung, rechtlichem Gehör und Festsetzung der Strafe ganz schnell erledigen könnte. Die Mühlen der Justitia aber mahlen langsam und nehmen auf die Empfindlichkeiten derartiger älterer Menschen keine Rücksicht. Bis die ganze Sache abgeschlossen ist gehen oft Jahre ins Land. Neben dem Zahlen der Steuern kommen Zinsen und Kosten für Berichtigung der Erklärungen in erheblicher Höhe hinzu. Dazu benötigen Sie oft professionelle Hilfe bei der Strafverteidigung. Dies alles belastet gerade ältere Mitbürger erheblich. Und das alles wegen ein paar Euro „ersparter“ Steuern.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Alfred Himmelsbach von Himmelsbach & Sauer Partnerschaft in der Einsteinalle in Lahr (Schwarzwald) und im Kinzigtalblick in Seelbach (Schutter) im Ortenaukreis rät daher: „Ersparen Sie sich diese Mühle. Berichtigen Sie die Erklärungen der letzten Jahre vollständig und schlafen Sie anschließend wieder ganz ruhig. Gerne dürfen Sie sich in dieser Angelegenheit an uns wenden. Sie dürfen sicher sein, dass derartiges in unserem Hause sachlich und ohne jeden Gedanken des Vorwurfs abgearbeitet wird und es uns ein hohes Anliegen ist, dass Sie bezüglich dieser Angelegenheit möglichst schnell ein ruhiges Gewissen bekommen. Wenden Sie sich an uns oder einen anderen Berater Ihres Vertrauens.“
Mehr Informationen unter http://www.himmelsbach-sauer.de/infothek/rechtsinfos/steuerberater-lahr-informieren-rentner-sind-gefahr-steuersuender-zu-sein










