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Pferdehalterin haftet für Pferdetritt

13.02.201218:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pferdehalterin haftet für Pferdetritt
Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Alexander T. Schäfer

(openPR) Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch rechtskräftiges Urteil vom 14.12.2011 entschieden, dass eine Pferdehalterin Schadensersatz leisten muss, wenn sein Pferd plötzllich ausschlägt und dabei eine Person verletzt. Dies gilt nach Ansicht des LG Frankfurt auch dann, wenn die verletzte Person selbst das Pferd aus Gefälligkeit für die Pferdehalterin zur Koppel bringen wollte.

Geklagt hatte eine Frau, die ebenfalls im gleichen Reitstall tätig war. Um der Besitzerin des Pferdes einen Gefallen zu tun, führte sie deren Pferd zu einer Koppel. Dort ging das Pferd plötzlich durch und trat der Klägerin ins Gesicht. Sie erlitt einen Bruch des Oberkiefergelenks und eine Platzwunde und musste deshalb operiert und stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Das LG Frankfurt hat vorliegend eine Haftung aus der sogenannten Tiergefahr nach § 833 BGB bejaht. Die Tierhalterin konnte dagegen nicht mit dem Einwand durchdringen, die Klägerin habe auf eigene Gefahr gehandelt.

Das Gericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 10.000,00 € zu und verurteilte die Beklagte zudem dazu, alle weiteren Schäden wie Behandlungskosten und Verdienstausfälle zu ersetzen.

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