(openPR) Bei vielen Kindern stehen Haustiere ganz hoch im Kurs. Ob das Meerschweinchen, der eigene Hund oder auch ein Pferd. Bei Pippi Langstrumpf durften schon Anika und Tommy auf dem Kleinen Onkel reiten, bei Bibi Blocksberg darf auch mal ein anders Kind bei Hengst Amadeus die Zügel in die Hand nehmen. Was in den Serien für Kinder unkompliziert erscheint, kann in der Realität folgenschwer werden.
Man muss immer berücksichtigen, dass zunächst der Halter eines Tieres verantwortlich ist für Schäden die durch das Tier verursacht werden. Sei es der Hund, der zubeißen kann oder ein Pferd, das jemanden den berühmten Pferdekuss versetzt. In diesen Fällen ist es von Bedeutung, wenn der Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt. Gerade bei Pferden kann es durch ungeübte Reiter zu Unfällen kommen, die nicht kalkulierbar sind.
Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html.
Durch die hohen Kosten im Unterhalt ist es vielen Tierliebhabern nicht vergönnt, ein Pferd zu besitzen. Wenn nun eine Pferdehalterin mal die Freundin mit zum Stall nimmt um das Pferd vorzuführen oder auch die Freundin reiten zu lassen, muss auf alle Fälle der Versicherungsschutz über eine Pferdehaftpflichtversicherung bestehen. Denn wenn die Freundin mal aufs Pferd darf, um ein paar Runden zu drehen, haftet die Halterin des Pferdes für die entstehenden Schäden. Wenn die Freundin, die auf dem Pferd sitzt, durch Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit eine Reaktion verursacht, die zu Aufbäumen führt, können unbeteiligte Personen verletzt werden. Bei größeren Verletzungen können schnell hohe Pflege- und Genesungskosten entstehen.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung ist dieser Schaden durch fremde Reiter in den Tarifen der meisten Versicherungsgesellschaften gedeckt, da das Fremdreiterrisiko Bestandteil der Versicherung ist. Die IAK GmbH informiert im Internet umfassend zu diesem Thema. Als Pferdehalter muss auch auf die Höhe der Versicherungssumme oder andere Einschlüsse im Versicherungsschutz geachtet werden. Von der IAK GmbH werden Tarife mit Deckungssummen von 3 bis 15 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden angeboten. Vermögensschäden sind ebenfalls Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherungen. Auch lassen sich viele andere Risiken wie z. B. Kutschfahrten, Flurschäden oder auch Schäden im Ausland absichern.
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