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Mofa, Moped oder Stehmobile: Neue Versicherungskennzeichen jetzt erhältlich

Bild: Mofa, Moped oder Stehmobile: Neue Versicherungskennzeichen jetzt erhältlich

(openPR) Bonn, 03. Februar 2012: Ab sofort können Mofa-, Moped- und Rollerfahrer das Versicherungskennzeichen für das Jahr 2012 erwerben, das ab dem
1. März gültig ist. Diese Kennzeichen sind auch für Stehmobile (z.B. Segways) oder gewisse Krankenfahrstühle erforderlich. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin, dass ohne das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen bei einem Unfall kein Versicherungsschutz besteht. Ob das Kennzeichen gültig ist, lässt sich leicht erkennen: Die ab März 2012 ausgegebenen Kennzeichen sind blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen Nummernschilder ab.

Teilkaskoschutz dazu wählbar
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.

Auch Vierräder mit Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gilt nicht nur für motorisierte Zweiräder sondern auch für Leichtkraftfahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Microcars oder kleine vierrädrige Motorräder, auch bekannt als Quads.

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