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Ab 1. März ist „grün“ bei Mofa und Moped angesagt

25.01.201318:36 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Am 28. Februar 2013 ist es wieder soweit: Die die alten blauen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit seinem Mofa, Moped oder Kleinroller damit weiter auf der Straße unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Ab dem 1. März gelten grüne Kennzeichen. Deshalb: altes Schild ab, neues Schild dran!



Im Straßenverkehr gelten grüne Kennzeichen eigentlich nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Anders bei den Versicherungskennzeichen: Da ist ab 1. März grün angesagt. „Dann beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten blauen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Dafür kommen die neuen grünen Kennzeichen“, erklärt Michael Ludwig vom Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen (BGV). Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und schnellen E-Bikes: altes Kennzeichen abschrauben und neues Nummernschild montieren. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße.

Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. „Wer nach dem 1. März weiter mit dem blauem Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall selbst für die Kosten aufkommen“, warnt Ludwig.

Wie sieht das in der Praxis aus?
Von Mofas, Mopeds, Mokicks und E-Bikes geht beim Fahren eine große Gefahr aus. Daher brauchen diese Fahrzeuge ebenso wie ein Auto oder ein Motorrad einen eigenen Versicherungsschutz. Stellt die Polizei an einem Fahrzeug ein abgelaufenes Kennzeichen fest, muss sie der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorlegen und das Fahrzeug beschlagnahmen. Lenkt ein Minderjähriger das Zweirad, muss auch der Erziehungsberechtigte mit einer Strafanzeige rechnen. „In so einem Fall drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei schweren Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden“, erläutert Ludwig.

Versicherungsschutz und Helmpflicht
Das blaue Versicherungskennzeichen ist bis zum 28. Februar 2013 gültig. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger.

Und auf einen weiteren wichtigen persönlichen Schutz weist Ludwig die Jugendlichen und Eltern hin: Bereits 1976 hat der Gesetzgeber verfügt, dass Fahrer und Beifahrer von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen. Diese Pflicht sollten Moped- und Rollerfahrer zu ihrem eigenen Schutz sehr ernst nehmen und einen qualitativ guten und perfekt passenden Helm tragen, empfiehlt der Experte. Oft unterschätzten sie, dass die Folgen eines Unfalls auch schon bei vermeintlich geringeren Geschwindigkeiten enorm sein können. Ludwig rät dringend davon ab, Helme im Internet oder gar gebrauchte Helme zu kaufen: „Der Helm sollte unbe-dingt anprobiert, im idealen Fall sogar einmal bei Fahrt getestet werden.“ Wer einen gebrauchten Helm trägt, erfüllt zwar die gesetzliche Pflicht, kann aber nie sicher sein, dass der Helm bei einem Sturz auch wirksam schützt. „Denn auch ein Helm, der von außen unbeschädigt und gut in Schuss aussieht, kann schon den ein oder anderen Aufprall
hinter sich haben und einen weiteren im schlimmsten Fall nicht mehr abfangen.“ Der Experte rät deshalb, nicht am falschen Ende zu sparen und den Helm bei einem Fachhändler zu kaufen.

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