(openPR) Ab dem 1. März gelten die neuen Mofa-Kennzeichen.
Für 2016 müssen Moped-, Mofa-, Roller- und E-Bike-Fahrer die bisherigen blauen Kennzeichen gegen die neuen grünen austauschen.
Sobald die neue Moped-Saison beginnt, sind die bisherigen blauen Nummernschilder ungültig. Damit endet auch der Haftpflichtversicherungsschutz. Für alle Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein neues Versicherungskennzeichen Pflicht. Dieses Schild wechselt jährlich die Farbe. Es dient als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung auch für S-Pedelecs und E-Bikes
Auch Pedelec-Fahrer sollten die Versicherungspflicht für ihr Zweirad prüfen: Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h brauchen das grüne Versicherungskennzeichen. Dasselbe gilt unter anderem auch für Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und für motorisierte Krankenfahrstühle.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. „Soll das Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert werden“, empfiehlt LVM-Vertrauensmann Christian Kuhlmann, „zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.“
Die neuen grünen Versicherungskennzeichen erhalten LVM-Versicherte zum Preis von 49 Euro in der Versicherungsagentur Kuhlmann in Einbeck.









