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Karneval und Versicherungsschutz

(openPR) 26.01.2012. Der Endspurt für die fünfte Jahreszeit hat begonnen, überall in den Hochburgen feiern die Narren und Jecken ihren Karneval, Fasching oder Fastnacht. Der Countdown beginnt am 16. Februar 2012 mit der Weiberfastnacht. Überall im Land finden Umzüge, Prunksitzungen und Partys statt.

Aber die närrische Zeit birgt auch spezielle Gefahren, weiß Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.

Sollte es beispielsweise während eines Karnevalumzuges zu Schädigungen durch Dritte kommen, sind die Zuschauer durch eine private Haftpflicht des Verursachers vor finanziellen Folgen geschützt, bzw. die Veranstalter haben im Vorfeld eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abge-schlossen.

Eine weitaus größere Gefährdung stellen Alkohol- und Drogenkonsum während der närrischen Zeit dar. Wer alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheines, sondern schwere Verletzungen mit drastischen Folgen und unter Umständen den Verlust des Versi-cherungsschutzes. Durch eine Alkoholfahrt kann sogar die gesamte Existenz gefährdet werden, führt Jürgen Buck weiter aus.

Mehr Informationen zum Thema „Versicherungen“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Ver-braucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gruppenversicherte/Angebots-Service“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Unfall- oder Privathaftpflichtversicherung steht ein kostenloser Versicherungs-Check unter dem Menüpunkt „Versicherung“ auf der Vereins-Homepage zur Verfügung.

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