(openPR) Unzureichende Bearbeitung von gewerblichen Schutzrechten hemmt die Innovationskraft • Benchmarking zeigt bestehende Schwächen auf • Prozessuale Risiken können gesteuert werden
Prüfungsgegenstand einer Prüfung der gewerblichen Schutzrechte ist der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere betrifft dies Patente, Gebrauchsmuster und Marken.
Patente und Gebrauchsmuster dienen dem Schutz technischer Erfindungen auf Grundlage des Patentgesetzes bzw. Gebrauchsmustergesetzes. Marken sind für den Schutz geschäftlicher Beziehungen auf Grundlage des Markengesetzes vorgesehen. Durch Patente und Gebrauchsmuster wird die Technologie- und Innovationsführerschaft sichergestellt.
Die unzureichende Beachtung von Schutzrechten und Marken kann verschiedene Risiken für die Unternehmung zur Folge haben, die letztendlich die Innovationskraft des Unternehmens gefährden. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, Schutzrechte Dritter zu verletzen, was große Imageschäden oder hohe Kosten nach sich zieht.
Die typischen prozessualen Mängel zeigen sich häufig in den Entwicklungsprozessen und bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern. Auch interne Risiken, etwa im Bereich der Erfindervergütungen, können zu Schwachstellen führen. Neben der Beachtung der gesetzlichen Grundlage (Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbEG)) sind angemessene Vergütungen auch für die Erhaltung der Innovationskraft des Unternehmens von elementarer Bedeutung.
Art und Umfang vorhandener Schutzrechte sowie deren ökonomischer Wert sind ein Teil der Entscheidungsgrundlage für das Management, wenn es ein Unternehmen erwerben möchte (Intellectual Property Due Diligence).
The AuditFactory hat das Know-how, die Aufbau- und Ablauforganisation für Schutzrechte in einem Unternehmen hinsichtlich vorhandener Risiken zu beurteilen. Auf Grund unseres Wissens können wir ebenfalls ein Benchmarking durchführen, das aufzeigt, wo das eigene Unternehmen im Vergleich zu anderen steht und wo es noch Schwächen hat.