(openPR) The AuditFactory publiziert neues White Paper als Arbeitshilfe für Krankenhausmanager. Anforderungen an die Krankenhausleitung zur Überwachung der Prozesse gestiegen. Compliance im Krankenhaus muss sichergestellt sein.
Die Anforderungen an eine Interne Revision haben sich gravierend gewandelt; sie hat sich von einer vergangenheitsorientierten Kontrolleinrichtung zu einer zukunftsgewandten Beratungseinrichtung verändert. Neben der Sicherung der Wirtschaftlichkeit ist die Ordnungsmäßigkeit der Abläufe – die Einhaltung von Complianceregelungen – ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Ein neues White Paper von The AuditFactory, das einen Überblick zu wichtigen Fragen der Krankenhausrevision gibt, kann von Krankenhausmanager bei dem Unternehmen angefordert werden.
Als verlängerter Arm der Krankenhausleitung sichert die Interne Revision im Krankenhaus das Vermögen und die Wirtschaftlichkeit der Abläufe. Ebenso ist es ihre Aufgabe, das einzelne Haus und seine eventuell vorhandenen Beteiligungen vor Wirtschaftskriminalität zu schützen.
Auch im Krankenhaus gilt der Grundsatz, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann für eine angemessene Führung der Geschäfte sorgen muss:
• durch die Einrichtung eines Internen Kontrollsystems,
• eines Risikomanagementsystems und
• definierter Verantwortlichkeiten und Prozesse im gesamten Haus bzw. Konzern.
Die Krankenhausleitung begibt sich ansonsten in ein Haftungsrisiko, etwa aus dem GmbHG oder dem Aktienrecht. Darum sind die besonders korruptionsgefährdeten Bereiche im Krankenhaus besonders zu überwachen, bzw. zur Vermeidung von Straftaten präventive Kontrollen einzurichten.
Ansonsten sind beispielsweise Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Unabhängig von der individuellen Verantwortung haftet der Vorstand als einzelner. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast (Beweislastumkehr). Die Beweislastumkehr führt zu erhöhten Anforderungen an Interne Kontrollsysteme und die Überwachung im Krankenhaus.
Die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister an Stelle einer eigenen Kleinrevision ist durch eine Vielzahl an Vorteilen sinnvoller und zweckmäßiger als andere Modelle, zum Beispiel:
• Konzentration der Geschäftsführung bzw. des Vorstands auf Führungsaufgaben und Entlastung von Überwachungsaufgaben.
• Zugriff auf notwendige Experten mit verschiedenen Kompetenzen statt einer Kleinrevision.
• Höhere Effizienz in der Prüfungsdurchführung durch standardisierte Prozesse und Erfahrung.
• Externe Dritte sind objektiv und unabhängig von internen Prozessen.
• Know-how Import durch den Dienstleister in Ihr Haus
• Professioneller Schutz vor dolosen Handlungen (Prävention).
Bei der Einrichtung der Internen Revision sollten die jetzigen Mindestanforderungen an eine Interne Revision auf Grund des vergleichsweise geringen Aufwands und zur Haftungsvermeidung immer berücksichtigt werden.
Das White Paper ‚Interne Revision im Krankenhaus’ ist eine wichtige Arbeitshilfe für alle Geschäftsführer, Vorstände und Manager in Krankenhäusern.