(openPR) 24.01.2012. Nicht alle 18-Jährigen sind sich ihrer neuen Lebenssituation als Erwachsener schon voll bewusst. So vieles kommt in diesem Alter auf die jungen Erwachsenen zu, z. B. Abitur, Studium, Berufsausbildung, Volontariat im Ausland und eventuell ein Auszug aus dem elterlichen Heim. Dass der elterliche Schutz auch im Bereich Versicherungen damit enden kann, wissen die wenigsten.
Beispiel Hausratversicherung. Solange der Erstwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet ist, kann ein beschränkter Schutz auch für eine Studentenbude oder WG gelten. Bei einem eigenen Haushalt jedoch ist ein eigener Versicherungsschutz angeraten, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Jürgen Buck weist ferner darauf hin, dass bereits in diesem Alter die Existenzsicherung für spätere Jahre, wie Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge bedacht werden sollten. Existenzsichernde Versicherung können sogar bereits ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ein sinnvolles Vorgehen, da bei jungen Menschen in der Regel keine Vorerkrankungen vorliegen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos beantragt werden kann, informiert der Experte weiter.
Weitere Informationen zum Thema „Ausbildung, Studium und Volljährigkeit“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Ausbildung und Studium Spezial“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung bestehender Versicherungen kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf deren Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik Versicherungen/Versicherungscheck abgerufen werden.










