(openPR) Balkonbepflanzung muss ausreichend gesichert sein, um Fußgänger und parkende Autos nicht zu gefährden
- Im Schadensfall hilft die Haftpflichtversicherung
Köln, 18. März 2010 – Der Frühling steht endlich vor der Tür und viele Men-schen begrünen jetzt wieder Balkon und Fensterbänke. Doch dabei ist Vorsicht angeraten. Werden Blumentöpfe oder Kästen am Balkon oder auf dem Fensterbrett angebracht, muss besonders auf die Standsicherheit geachtet werden. Denn fallen diese herab, können sie Fußgänger verletzen oder parkende Autos beschädigen. Für die entstandenen Personen- und Sachschäden kann der Mieter oder Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung zur Rechenschaft gezogen werden. Hier können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen, wenn Menschen schwer verletzt werden.
„Für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder einem selbst bewohnten Einfamilienhaus bietet in diesen Fällen die Privaten Haftpflichtversicherungen ausreichenden Versicherungsschutz“, erläutert Jörg Kranz, Leiter Produktmanagement Sach, Haftpflicht Unfall von der Gothaer Versicherung. „Bei der Wahl einer geeigneten Police sollte man aber unbedingt darauf achten, dass hohe Versicherungssummen insbesondere auch für Personenschäden vereinbart werden.“ Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können sich über eine Haus- und Grundbe-sitzerhaftpflicht umfassend absichern.










