openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH entscheidet in Fragen der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

19.01.2012 • 14:30 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH entscheidet in Fragen der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen
Prüfung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen
Prüfung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

(openPR) Der Bundesgerichtshof hat im November 2011 entschieden, dass die Kosten einer Restschuldversicherung für die Frage, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist, keine Rolle spielen, wenn die Gewährung des Darlehens nicht vom Abschluss der Restschuldversicherung abhing.



Nach ständiger Rechtsprechung sind Darlehensverträge sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektiv auffälliges Missverhältnis besteht, wobei ein solches Missverhältnis in der Regel vorliegt, wenn der effektive Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um etwa 100 Prozent oder absolut um 12 Prozentpunkte überschreitet.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein Ehepaar im März 2001 einen Darlehensvertrag geschlossen. Im Mai 2002 schlossen die Eheleute einen neuen Darlehensvertrag über einen Nennbetrag von 50.831,60 EUR ab. Hiervon wurden 40.258,70 EUR zur Ablösung des ursprünglichen Darlehens bzw. zur Deckung eines weiteren Geldbedarfes der Eheleute verwendet. Die übrigen 10.572,90 EUR wurden für Restschuldversicherungen aufgewendet, die für beide Eheleute Kreditlebens-, Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen beinhalteten. Der effektive Jahreszins des Darlehens belief sich auf 16,07 Prozent. In diesen wurden von der Bank die Kosten der Restschuldversicherung nicht eingerechnet. Mit der Klage wurde die Erstattung überzahlter Darlehensleistungen von 30.085,20 EUR mit der Begründung begehrt, dass der Darlehensvertrag sittenwidrig sei.

Der ohne Einbeziehung der Kosten für die Restschuldversicherung zugrunde gelegte effektive Jahreszins von 16,07 Prozent hatte den seinerzeit marktüblichen Effektivzins von 10,73 Prozent damit relativ um 49,77 Prozent bzw. absolut um 5,34 Prozentpunkte überstiegen. Die Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit waren daher anders als bei Berücksichtigung der Kosten der Restschuldversicherungen nicht erfüllt.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes waren die Kosten der Restschuldversicherungen bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses nicht zu berücksichtigen, weil diese den Darlehensnehmern den Vorteil der Reduzierung des Zahlungsausfallrisikos bieten. Dieser Vorteil sei bei den veröffentlichten marktüblichen Effektivzinsen hingegen nicht berücksichtigt, da die den marktüblichen Effektivzinsen zu Grunde liegenden Ratenkredite, solche sich aus den Restschuldversicherungen ergebenden Vorteile gerade nicht beinhalten.

Mithin scheitere nach dem Bundesgerichtshof auch ein Vergleich der marktüblichen Effektivzinsen mit einem effektiven Jahreszins, der die Kosten der Restschuldversicherung einbezieht. Dies gilt nach dem Bundesgerichtshof jedenfalls dann, wenn die Bank den Abschluss der Restschuldversicherung nicht zwingend vorgeschrieben hat. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof die Frage, wie zu entscheiden wäre, wenn die Bank die Gewährung eines Darlehens vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht hätte. Sie musste im vorliegenden Fall nicht entschieden werden, da klägerseits nicht bewiesen werden konnte, dass die Bank den Abschluss der Restschuldversicherung vorgeschrieben hatte.

Insbesondere für Darlehensnehmer, bei denen der Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend vorgeschrieben wurde, empfiehlt es sich dringend, von einem Anwalt für Bankrecht den Darlehensvertrag auf dessen Sittenwidrigkeit hin überprüfen zu lassen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund geänderter Rechtslage mittlerweile die Kosten einer Restschuldversicherung in bestimmten Fällen in den effektiven Jahreszins mit eingerechnet werden müssen ... http://www.abkanzlei.de/pages/schwerpunkte/bankrecht.php

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 600337
 1154

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH entscheidet in Fragen der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR

Bild: LG Berlin: Erhebung von Bearbeitungskosten für Kreditgewährung unwirksamBild: LG Berlin: Erhebung von Bearbeitungskosten für Kreditgewährung unwirksam
LG Berlin: Erhebung von Bearbeitungskosten für Kreditgewährung unwirksam
Berlin, November 2013 - Das Landgericht Berlin hat im Juni 2013 entschieden: Das Erheben einer in einem Kreditvertrag ohne nähere Erläuterung als „Bearbeitungskosten“ bezeichneten Gebühr verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bearbeitungsgebühr muss nun von der Bank an die Kläger zurückgezahlt werden. Die beklagte Bank gewährte den Klägern einen Kredit über einen Gesamtbetrag von 27.408,77 EUR. Hierin enthalten waren der Kreditnennbetrag von 25.350,00 EUR, ausgerechnete Zinsen von 1.298,27 EUR sowie eine als Bearbe…
BGH-Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung
BGH-Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung
Für Darlehensnehmer, deren Bank nach Kündigung des Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt berechnet hat, dürften sich nach dem Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs die Chancen auf eine erfolgreiche zumindest anteilige Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung deutlich erhöht haben. Die auf den Kündigungszeitpunkt berechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird meist mit dem Kündigungsschreiben mitgeteilt. Nach Kündigung eines Immobiliendarlehens berechnete die beklagte Bank im vorliegenden Sachverhalt …

Das könnte Sie auch interessieren:

Ende des 'ewigen Widerrufsrechts'
Ende des 'ewigen Widerrufsrechts'
… Bundesjustizministerium veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundeskabinett heute eine Regelung verabschiedet, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit bestehenden Verbraucherdarlehensverträgen erlöschen sollen. Bislang galt dieses Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern …
Bild: Darlehen – keine Mithaftung bei Sittenwidrigkeit -MTR Legal
Darlehen – keine Mithaftung bei Sittenwidrigkeit -MTR Legal
… bereits Rentner waren, die Verträge unterschrieben. Dabei wurden die Darlehensraten in Höhe von monatlich rund 630 Euro wie vereinbart allein von dem Sohn geleistet. In den Darlehensverträgen wurde auch nur sein Konto genannt.Einige Wochen nach Abschluss der Darlehensverträge war des Kauf des Hauses unter Dach und Fach. Seinen Eltern hatte der Sohn zugesichert, …
Bild: OLG Hamm: Sittenwidrigkeit eines einseitigen ErbverzichtsvertragsBild: OLG Hamm: Sittenwidrigkeit eines einseitigen Erbverzichtsvertrags
OLG Hamm: Sittenwidrigkeit eines einseitigen Erbverzichtsvertrags
OLG Hamm: Sittenwidrigkeit eines einseitigen Erbverzichtsvertrags Vertragliche Vereinbarungen zum Erbverzicht können unwirksam sein, wenn der Vertrag sittenwidrig ist und den Verzichtenden unangemessen benachteiligt. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamm hervor. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und …
Sittenwidrig überhöhte Darlehenszinsen: Ein ständiges Ärgernis
Sittenwidrig überhöhte Darlehenszinsen: Ein ständiges Ärgernis
Trotz der aktuell niedrigen Zinsen schrecken Banken nicht vor überteuerten Darlehensverträgen zurück! Ein Überblick. ------------------------------ Wann Zinsen überhöht sind: Die effektiven Kosten eines Darlehensvertrages entstehen durch die Höhe des Zinssatzes. Die Zinskondition bestimmt somit den "Preis" des Darlehens. Bezüglich der Höhe des Zinssatzes …
Bild: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht: Wirksamkeit eines nachvertraglichen WettbewerbsverbotsBild: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht: Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht: Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
… Unternehmens als “Rohertrag” eines abgeworbenen Kunden ausgewiesener Betrag) errechnet, wegen der Möglichkeit einer existenzgefährdenden Überforderung des Vertragspartners zur Sittenwidrigkeit der Vertragsstrafevereinbarung führt. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe mit erheblicher Mindesthöhe (hier: 100.000,00 EUR) kann wegen der Möglichkeit einer …
Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Dieselskandal: Ist jetzt tatsächlich alles klar?
Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Dieselskandal: Ist jetzt tatsächlich alles klar?
… Kompensation für den Geldverlust stattgefunden und der Hersteller mit der Rückgabe des nicht vollständig genutzten Fahrzeugs sogar noch einen zusätzlichen Benefit erhalten. 2. Keine Sittenwidrigkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens erst nach dem allgemeinen Bekanntwerden des Dieselskandals (BGH VI ZR 5/20). In diesem Fall hatte der Kläger sein Fahrzeug …
Zinsforderungen der Banken: Wann überhöht?
Zinsforderungen der Banken: Wann überhöht?
… hinreichend bewusst war (weil er etwa gerade erst volljährig geworden ist), kann ebenfalls Nichtigkeit anzunehmen sein. Fazit: Insgesamt wird die Sittenwidrigkeit bei Darlehensverträgen von der Rechtsprechung restriktiv gehandhabt. Vor allem sind die Gerichte grundsätzlich nicht bereit, von der 100-Prozent-Grenze abzuweichen. Wer aber feststellt, dass …
Bild: Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrigBild: Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrig
Umsatzbeteiligung der Akzenta AG auch sittenwidrig
… in den Urteilsgründen klar, dass ein etwaiges Vertragsverhältnis, wäre es nicht schon wegen einem einseitig versteckten Einigungsmangel iSd § 155 BGB unwirksam, auch wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB unwirksam ist. Die Sittenwidrigkeit des Geschäfts … "resultiert daraus, dass die "Verwaltungsverträge" und die vorgelegten Werbematerialien" der …
Bild: Schrottimmobilien: Rückabwicklung bei SittenwidrigkeitBild: Schrottimmobilien: Rückabwicklung bei Sittenwidrigkeit
Schrottimmobilien: Rückabwicklung bei Sittenwidrigkeit
… Kaufpreis wert und die Mieteinnahmen bleiben deutlich unter den Erwartungen. Trotz des überhöhten Kaufpreises ist es nicht einfach, den Kaufvertrag mit dem Argument der Sittenwidrigkeit rückgängig zu machen. „Eine Entscheidung des BGH gibt eine Orientierungshilfe, ab wann Sittenwidrigkeit vorliegt. Liegt der Kaufpreis über dem 14-fachen der Jahresnettomiete …
Bild: Strukturiertes Darlehen: Schadensersatzanspruch bei Verletzung der AufklärungspflichtenBild: Strukturiertes Darlehen: Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Aufklärungspflichten
Strukturiertes Darlehen: Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Aufklärungspflichten
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.12.2017 (Az: XI ZR 152/17) besteht bei wechselkursbasierten Darlehensverträgen die Pflicht zur detaillierten Aufklärung seitens der beratenden Bank über die wechselkursbasierten Zinszahlungsverpflichtungen und die zinsrelevanten Folgen bei möglicher Aufwertung eines Kurses. Bank hat Aufklärungspflicht …
Sie lesen gerade: BGH entscheidet in Fragen der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen