Dichtheitsprüfung für Privathaushalte von Rot-Grün kippt?
(openPR) Es wurde durch die rot-grüne Landesregierung einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem die Pflicht zur Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse nur noch für bestimmte Gebäude gelten soll, so für besonders alte Privathäuser oder gewerblich genutzte Gebäude.
Nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung sollen Privathaushalte nun doch weitgehend geschont werden. So soll die umstrittene Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen in eine „Funktionsprüfung“ umgewandelt werden.
Es soll in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, dass die Leitungen normaler Einfamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmetern pro Jahr nur noch bei Auffälligkeiten auf Undichtigkeiten oder einem Alter von mehr als 60 Jahren durchleuchtet werden müssen.
Auch wenn dieser Gesetzesentwurf erst einmal Erleichterung verspricht, sollten Hauseigentümer kritisch Ihre Kellerräume inspizieren. Feuchte Wände können ein Zeichen für einen defekten Anschluss oder auch „nur“ eine schadhafte Außenabdichtung sein.
Auf www.Kellerabdichtungen.de sind verschiedene Schadensbilder aufgeführt, die eine Hilfestellung zur Beurteilung liefern können.
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