(openPR) Zahlreiche Investitionen im Leben eines Menschen sind vorhersehbar - so etwa der Kauf einer Immobilie oder eines Automobils. Unberechenbar hingegen sind plötzlich eintretende Krankheiten oder Verletzungen, die die Mobilität des Menschen erheblich einschränken. Was also soll man tun, wenn plötzlich zu zahlende Kosten entstehen wie die für den Erwerb eines Treppenlifts, um im privaten Haushalt dafür zu sorgen, dass jedes Zimmer im Haus weiterhin ohne Probleme erreichbar ist? Hauptsächlich geht es dabei um die Kostenfrage.
Treppenlifte kosten im Allgemeinen zwischen 3.000 und 15.000 Euro, abhängig ist dies von den Kosten für das Modell, für den Einbau und an der Höhe des Wiederverkaufswertes.
Der Wiederverkaufswert ist wohl der entscheidendste Faktor, denn ist der Treppenlift eine Spezialanfertigung, so wird es schwierig, den Treppenlift nach Verwendung verkaufen zu können. Somit verschwindet auch eine Refinanzierungsquelle, die unter Umständen Großteile des Gesamtpreises übernehmen kann.
Beim eigenen Kauf ist es entscheidend, ob eine anerkannte körperliche Behinderung vorliegt - die betroffene Person sollte in Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft sein, denn dann kann sie eine Bezuschussung durch die staatliche Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro erwarten. Liegt keine Einstufung in eine der genannten Stufen vor, so müssen andere Finanzierungsquellen erschlossen werden, um einen Treppenlift finanzieren zu können.
In jedem Fall sollte die Sicherheit vor den Kosten stehen, weshalb man unter Umständen auch untersuchen sollte, ob beispielsweise außerhalb des Hauses ein Hublift Abhilfe leisten kann, über den dann die betroffene Person in ein anderes Stockwerk gelangen kann.
Hilfreich in jeder Hinsicht - ob es um die Art des Einbaus oder um die Finanzierung geht - ist ein Händler vor Ort, dieser kann sich ein umfangreiches Bild von der Gesamtlage machen und dann die besten Entscheidungen und Möglichkeiten abwägen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.treppenlift-forum.net/finanzierung/










