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Finanzielle Förderung von Umbaumaßnahmen

01.09.201110:49 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Finanzielle Förderung von Umbaumaßnahmen
Mobil bleiben in den eigenen vier Wänden. Bei der Finanzierung von Treppenliften werden Betroffene nicht alleine gelassen.
Mobil bleiben in den eigenen vier Wänden. Bei der Finanzierung von Treppenliften werden Betroffene nicht alleine gelassen.

(openPR) Demografischer Wandel – Starker Anstieg der Bedarfsfälle

Malching. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt immer weiter an. In Bayern werden Frauen heute etwa 82 Jahre, Männer 77 Jahre alt. Je älter Menschen werden, desto eher ist zu erwarten, dass sie an Krankheiten oder Alterserscheinungen leiden. Diverse Hilfsmittel ermöglichen einen Erhalt der Selbständigkeit und ein Altern in Würde. „Mit einem Treppenlift können Betroffene ihren Lebensabend zu Hause verbringen und müssen nicht in ein Pflegeheim gehen“, betont Christian Biller, Geschäftsführer der Biller Aufzugdienst Rottal GmbH. Um dies allen Menschen mit Behinderung – unabhängig ihrer Vermögensverhältnisse – zu ermöglichen, gibt es diverse Zuschuss- und Fördermöglichkeiten.



Die Wohnraumförderung
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms fördert der Freistaat Bayern bauliche Maßnahmen zur Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung. „Dies gilt sowohl für Neubauten, als auch für bestehende Miet- oder Eigentumswohnungen“, erklärt Renate Riglsperger, stellvertretende Pressesprecherin am Landratsamt Rottal-Inn. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen bis maximal 10.000 Euro je Wohnung. Die betroffenen Haushalte dürfen jedoch gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich individuell nach der Größe des Haushaltes und weiteren persönlichen Verhältnissen. Wichtig: Der Antrag ist vor Beginn der Umbaumaßnahmen oder dem Kauf zu stellen. Bedingt durch den demografischen Wandel habe der Landkreis Rottal-Inn in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Bedarfsfälle verzeichnet. Wurden im Jahr 2006 noch acht Anfragen bearbeitet, zählte man im Jahr 2009 gut 30 Beratungsgespräche mit Betroffenen. „Rund 20 Prozent der Menschen im Landkreis Rottal-Inn sind älter als 65 Jahre“, sagt Renate Riglsperger.

Die Pflegeversicherung
Auch die Pflegeversicherung, angegliedert an die Krankenkasse, hat die Vorteile von Treppenliften erkannt und gewährt in vielen Fällen einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro. „Diese Mittel bekommt man sowohl beim Kauf von Treppenliften, als auch bei der Miete oder Finanzierung“, erklärt Christian Biller. Ein formloser Antrag des Versicherten bei der Pflegekasse genügt. Auch hier ist es entscheidend, dass die Genehmigung der Pflegekasse vor Beginn der Bauarbeiten vorliegt. Andernfalls werden die Zuschüsse nicht gewährt. Eine ärztliche Verordnung ist dagegen nicht erforderlich.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Zudem unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Abbau von Barrieren im eigenen Zuhause. Ausführliche Informationen dazu gibt es im Programm der KfW „Altersgerecht umbauen“, welches nicht nur von Hauseigentümern, sondern auch von Mietern genutzt werden kann. Ab einer Investitionssumme von mindestens 6.000 Euro kann ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt werden.

Übrigens: Ist eine Behinderung die Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, ist die Berufsgenossenschaft eine wichtige Anlaufstelle. Bei Fremdverschulden können das Versorgungsamt oder die gegnerische Haftpflichtversicherung zuständig sein. Für Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen zeichnen sich die Hauptfürsorgestelle oder der Landeswohlfahrtsverband zuständig.
„Treppen- und Plattformlifte sind viel mehr als nur technische Hilfsmittel“, sagt Christian Biller. Sie helfen, die gewohnte Lebensqualität und Mobilität wieder herzustellen und vermitteln den Betroffenen ein neues Selbstwertgefühl. Durch eine größere Unabhängigkeit steigt das Selbstvertrauen. Dies hilft auch, den psychischen Gesundheitszustand zu stabilisieren oder gar zu verbessern.

Weitere Informationen gibt es bei Biller Aufzugdienst Rottal GmbH, Telefon 08533 / 91 20 61, Email: E-Mail

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