(openPR) Der Berliner Bezirk Mitte geht gegen Ferienwohnungen vor
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Mit Verboten und Zwangsgeld versucht der Bezirk Mitte illegale Umnutzungen von Wohnungen als Ferienwohnungen zu verhindern. Als Rechtsgrundlage wird auf die „Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen“ (Betriebs-Verordnung - BetrVO) von 2007 verwiesen, die im Juni 2010 in einem entscheidenden Punkt geändert
wurde.
Bisherige Ausnahmeregelung entfällt
Mit dem Entfall der bisherigen Ausnahmeregelung fallen auch Ferienwohnungen in den Geltungsbereich der Betriebs-Verordnung. Damit handelt es sich nicht mehr um eine übliche Wohnnutzung, sondern um eine Beherbergungsstätte mit besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Diese erstrecken sich z. B. auf die Alarmierung im Brandfall und die Auffindbarkeit von Rettungswegen.
Indizien für die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen sind nach Behördenangaben ständig wechselnde Gäste oder hoteltypische Serviceleistungen (Reinigung, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern, Bestücken von Kühlschränken usw.).
Kostspielige Auflagen werden umgangen
Durch die Einstufung ihrer Beherbergungsstätte als „Ferienwohnung“ wollen manche Betreiber kostspielige Auflagen beim Brandschutz aber auch bei der Hygiene umgehen. Dies führt unter Umständen zu ernsten Gefahren für die Gäste, in jedem Fall aber zu Wettbewerbsvorteilen für die Gastgeber.
Der Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin) hat wiederholt auf diesen Umstand hingewiesen und bereits im Sommer 2011 die zuständigen Behörden zum Handeln aufgefordert, gemeinsam mit Initiativen betroffener Nachbarn, die sich von wechselnden und laut feiernden Gästen gestört fühlen.
Steigende Mieten und höhere Erträge
Seit Oktober 2011 versuchen Berliner Bezirksämter und Bauverwaltungen anderer betroffener Städte verstärkt, solche nicht genehmigte Nutzungen zu untersagen oder die Eigentümer – soweit möglich - zu einer nachträglichen Beantragung zu „überreden“.
Insbesondere in Berlin spielen dabei auch zunehmende Wohnungsknappheit und steigende Mieten eine Rolle. Durch die temporäre Vermietung als Ferienwohnung werden viele Wohnungen, vor allem in attraktiven, trendigen Lagen dem Wohnungsmarkt entzogen. Für Vermieter bringen sie zudem deutlich höhere Erträge als eine Dauervermietung.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schätzt die Zahl der im Internet vermittelten Wohnungen auf etwa 10.000 für rund 1,5 Mio. Besucher pro Jahr. Die DEHOGA geht sogar von etwa 15 bis 20.000 Ferienwohnungen aus, die überwiegend illegal genutzt werden.
Das Aufspüren dieser Wohnungen ist für die Behörden allerdings nicht einfach. Die Grenzen zwischen „normaler“ Wohnnutzung und der Nutzung als Ferienwohnung sind oft fließend. Eine Wohnung darf bis zu drei Monaten an zahlende Gäste untervermietet werden, ohne dass eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
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