openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Vorgaben bei Spendenbescheinigungen

(openPR) Stuttgart, 13. Dezember 2011 - Das Bundesfinanzministerium hat sich kürzlich erneut zum Thema Spendenbescheinigungen geäußert. Im aktuellen Schreiben betont der Bundesfinanzminister, dass die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Muster weiterhin verbindlich sind. Vom Zuwendungsempfänger, der die Zuwendungsbestätigung zu erstellen hat, müssen jedoch nur die Angaben aus dem Muster übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig sind. Die Wortwahl und die Reihenfolge der Muster sind unbedingt beizubehalten! Umformulierungen sind nicht zulässig, Zusätze sind nur bei Sammelbestätigungen nach vorgeschriebener Art und Weise erlaubt. Auf keinen Fall dürfen Danksagungen oder Werbung auf der Zuwendungsbestätigung erscheinen – allerhöchstens auf der Rückseite. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministers darf auf keinen Fall die Textzeile „Es handelt sich um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja [ ] Nein [ ]“ fehlen und es muss zwingend die entsprechende Stelle angekreuzt werden. Eine kleine Änderung wurde für die Mitgliedsbeiträge eingeführt. Die entsprechende Formulierung muss ab jetzt lauten: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.“

Nähere Informationen zu Sachspenden sind auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums ersichtlich, auf der das aktuelle Schreiben vom 17.06.2011 eingesehen werden kann. Der Finanzminister lässt bei der Gestaltung einen winzigen Spielraum zu: Es dürfen optische Hervorhebungen von Textpassagen (beispielsweise durch Einrahmungen) vorgenommen sowie die Adresse anders angeordnet werden – solange die Zuwendungsbestätigung auf eine DIN A4-Seite passt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 593730
 545

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Vorgaben bei Spendenbescheinigungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RTS • Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Unternehmensberater

Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG. Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Bild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Gemeinnützigkeit erhält beim FlatGo® Help e.V. eine völlig neue Dimension
Gemeinnützigkeit erhält beim FlatGo® Help e.V. eine völlig neue Dimension
Mit der Erteilung der vorläufigen Gemeinnützigkeit und damit der Möglichkeit der Erteilung steuerabzugsfähiger Spendenbescheinigungen gibt es nun mit dem FlatGo® Help e.V. den wahrscheinlich ersten Verein der Welt, der eingehende Spendengelder zu 100% in Projekte umsetzt! Damit geht ein völlig neuer und bisher einmaliger Typ eines gemeinnützigen Vereins …
Bild: Rock meets Musical“ - Sponsoren gesuchtBild: Rock meets Musical“ - Sponsoren gesucht
Rock meets Musical“ - Sponsoren gesucht
… und damit bereits große Erfolge verzeichnen. Interessierte Sponsoring-Partner können sich unter folgender Mailadresse über weitere Details informieren: „P.R.O.-Y.O.U. e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein und kann steuerlich absetzungsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen. Karten für das Benefizkonzert können über www.westticket.de geordert werden.
Bild: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen
… des Steuerzahlers unrichtig, muss der Steuerbescheid geändert werden, und zwar auch dann, wenn der Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bemerkt wird. • Spendenbescheinigungen: Spendenbescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung dem Finanzamt vorgelegt werden. Die begünstigte Organisation kann mit Zustimmung des Spenders die Spende auch direkt …
Bild: Änderungen im Besteuerungsverfahren
Änderungen im Besteuerungsverfahren
… zu Ungunsten des Steuerzahlers unrichtig, muss der Steuerbescheid geändert werden, und zwar auch dann, wenn der Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bemerkt wird. • Spendenbescheinigungen: Bescheinigungen für Spenden im Jahr 2017 müssen nur noch auf Anforderung dem Finanzamt vorgelegt werden. Der Empfänger kann mit Zustimmung des Spenders die …
Ist die Spendenbescheinigung aktuell und korrekt?
Ist die Spendenbescheinigung aktuell und korrekt?
In wenigen Schritten können sich gemeinnützige Organisationen beim Netzwerk Gemeinnützigkeit eine aktuelle Mustervorlage für ihre Spendenbescheinigungen erstellen. Die Erstellung dieser Zuwendungsbestätigung muss den Vorschriften des Bundesfinanzministeriums entsprechen. Finanzämter erkennen sie sonst bei der Einkommenssteuererklärung nicht an. Im Rundschreiben …
Bild: CSS zeigt kaufmännische Branchenlösung auf der RETTmobil 2019Bild: CSS zeigt kaufmännische Branchenlösung auf der RETTmobil 2019
CSS zeigt kaufmännische Branchenlösung auf der RETTmobil 2019
… Konzernkonsolidierung und mandantenübergreifendes Buchen sind problemlos möglich. Besonders hilfreich in der Praxis ist das durchdachte Spendenmanagement. Hier stehen diverse Spendenbescheinigungen zur Verfügung wie zum Beispiel einmalige Spende, Sachspenden, projektbezogene Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Zudem können Spendenbescheinigungen über einen …
Bild: CSS präsentiert kaufmännische Branchenlösung auf der ConSozial 2018
CSS präsentiert kaufmännische Branchenlösung auf der ConSozial 2018
… Konzernkonsolidierung und mandantenübergreifendes Buchen sind problemlos möglich. Besonders hilfreich in der Praxis ist das durchdachte Spendenmanagement. Hier stehen diverse Spendenbescheinigungen zur Verfügung wie zum Beispiel einmalige Spende, Sachspenden, projektbezogene Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Zudem können Spendenbescheinigungen über einen …
Bild: Gegen Werbespots und für Afrika - Reggae Radio Zürich sammelt Spenden
Gegen Werbespots und für Afrika - Reggae Radio Zürich sammelt Spenden
… Hörer neben ihrem Lieblingsradio noch Menschen in Not! Jetzt spenden (mit Kreditkarte/via PayPal):http://www.reggaeradio.ch/spenden.htm oder auf das Postkonto 85-700302-5 (Reggae Radio Zürich, 8907 Wettswil) Bitte E-Mail Adresse angeben. Es können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Reggae Radio Zürich Postfach 281 CH-8907 Wettswil/Zürich
Bild: Spende oder Eintrittsgeld zur Veranstaltung?Bild: Spende oder Eintrittsgeld zur Veranstaltung?
Spende oder Eintrittsgeld zur Veranstaltung?
… verstehen die Spende als Eintrittsgeld zur Veranstaltung. • Es gibt keine Hinweise für die Besucher, für welchen Zweck gespendet werde solle. • Der Verein bietet keine Spendenbescheinigungen an. Umgekehrt kann man also festhalten, wann die Zahlungen der Besucher durchaus eine Spende sein können: • Auch Besucher, die nicht spenden, werden eingelassen. …
Bild: Bürgermeisterin aus Berlin-Reinickendorf in der Spendenfalle - Spendenbescheinigungen für Sponsoring-Gelder
Bürgermeisterin aus Berlin-Reinickendorf in der Spendenfalle - Spendenbescheinigungen für Sponsoring-Gelder
… kirchliche Organisationen machen häufig zwischen Sponsoring und Spende keinen Unterschied. Meist aus Unkenntnis, manchmal aus Berechnung, werden für vertraglich vereinbarte Leistungen Spendenbescheinigungen ausgestellt. Sei es das Firmenlogo auf dem Info-Flyer der Organisation, das Verteilen von Werbe-Artikeln bei Veranstaltungen oder ein Grußwort bei …
Sie lesen gerade: Neue Vorgaben bei Spendenbescheinigungen